Wien – Möglicherweise sind manche Europäer, die als Pegida patriotisch gegen die von ihnen befürchtete Islamisierung des Abendlandes auftreten, besonders feinfühlig. Oder wehleidig. Aktivist Christian A. war jedenfalls sechs Wochen im Krankenstand, da der Mittelfinger seiner linken Hand geprellt war. Schuld daran soll Benedikt S. sein, der daher vor Richter Thomas Kreuter sitzt.

Dass der 32-jährige Angestellte überhaupt hier ist, verdankt er aber auch in einem weiteren Sinne Pegida. Denn erst, als er auf einen Interneteintrag der Bewegung aufmerksam gemacht wurde, erfuhr er, dass ihm der Prozess gemacht wird. Die Ladung hatte er nicht mehr erhalten, da er inzwischen umgezogen sei, beteuert er.

Was ein wenig dubios ist und Kreuter unrund macht. Denn der Richter hat im Melderegister nachgesehen und entdeckt, dass sich S. just am Tag seiner polizeilichen Einvernahme offiziell umgemeldet hat, den Beamten aber noch seine alte Adresse gegeben hat. Ein Versehen, sagt der Unbescholtene.

"Mahnwache" nach Amokfahrt

Es geht jedenfalls um den 23. Juni, als die Pegida vor der Wiener Votivkirche eine "Mahnwache" für die Opfer der Amokfahrt in Graz abhalten wollte. Samt des Zusatzes: "Gegen importierten Terror". Der Zulauf war – nun ja – überschaubar. Acht oder neun Mahnwachwillige hatten sich eingefunden.

Die Zahl jener, die den Konnex zwischen Geburtsland und Terrorismus ganz und gar nicht nachvollziehen können, war deutlich größer. 40, 50 Leute fanden sich zu einer Gegenkundgebung ein. Die sich nicht auf verbale Auseinandersetzungen beschränkt hat. Es wurden Wasserbomben, Paradeiser und Eier geworfen, Christian A. soll von einem Fußtritt am Finger verletzt worden sein.

Angeklagter S. bekennt sich zu den Anklagepunkten der schweren Körperverletzung, der versuchten Nötigung und der "Sprengung einer Versammlung" nicht schuldig. Er gibt durchaus zu, bei der Gegendemonstration dabei gewesen zu sein. Er sei allerdings spontan und ohne Begleitung hingegangen. Hitzig diskutiert habe er; als zwei der acht Pegida-Leute bedrohlich auf ihn zugekommen seien, sei er aber weggelaufen.

Richterliche Kriminalprävention

Dabei müsse er auch seine Geldbörse verloren haben, ist er überzeugt. Bemerkt habe er das aber erst am nächsten Tag. "Wo haben Sie die denn gehabt?", will Kreuter wissen. "Ich habe sie immer in der hinteren Hosentasche", sagt S. und wird kriminalpräventiv aufgeklärt: "Das ist nicht gut. Da kann man sie leicht rausziehen."

Kreuter verhehlt auch seine Zweifel an der Version des Angeklagten nicht. "Also, da waren meinetwegen zehn Leute vor der Votivkirche und 50 Gegendemonstranten. Und Sie haben sich dann gefürchtet, als die zwei Maxeln auf Sie zugekommen sind?", bohrt der Richter nach. So sei es gewesen, hört er.

Der attackierte Pegida-Teilnehmer hat der Polizei allerdings dezidiert gesagt, er sei von jenem Mann getreten worden, der auch die Geldbörse verloren habe, die er aufhob. "Fällt Ihnen jemand ein, mit dem er Sie verwechselt haben könnte?", fragt Kreuter den Angeklagten. Als der keine Idee hat, wird der Richter bissig: "Ah ja, das sind ja alles Unbekannte gewesen, ich weiß, sie haben die anderen alle noch nie gesehen."

Furcht vor dem "Mob"

Man muss aber sagen, dass Kreuter auch an der Darstellung des Verletzten Zweifel hegt. Der schildert nämlich seine Furcht vor dem vermummten "Mob", wie er sich ausdrückt. Beim zeitlichen Ablauf stellt sich dann allerdings doch heraus, dass er und andere durchaus auf die Gegendemonstranten zugegangen seien.

So sagt der im Gegensatz zum Angeklagten bullige Zeuge beispielsweise: "Ich habe versucht, den Herrn anzuhalten, um seine Identität festzustellen." Er ist sich sicher, vom Angeklagten getreten worden zu sein. Allerdings: Die Schilderung der Vermummung stimmt nicht mit der von S. überein. Der sagt nämlich, er habe nur sein T-Shirt über den Mund hochgezogen, da er von den Pedgida-Mitgliedern nicht gefilmt werden wollte.

Der Privatbeteiligtenvertreter von Christian A. ist übrigens Ex-Nationalrat Ewald Stadler (unter anderem FPÖ, BZÖ und Rekos), und dieser will fast 6.000 Euro Schmerzensgeld und Kosten für seinen arbeitslosen Mandanten erkämpfen.

Stadler bekommt ebenfalls Kreuters Unmut zu spüren, und zwar, als Verteidiger Christian Schmaus Aufnahmen vom Tattag vorlegt. Auf diesen sind der Verletzte und zwei weitere Pegida-Recken zu sehen, die offenbar gerade auf eine Gruppe von Gegnern zugehen.

Echauffierter Opfervertreter Stadler

Schmaus will damit beweisen, dass die Schilderungen des Zeugen nicht stimmen können. Stadler echauffiert sich und besteht auf einer formellen Begründung, wird vom Richter aber mit der Bemerkung "Das ist jetzt evident, net bös sein" abgewürgt.

Auch um die Ladung weiterer Zeugen entsteht ein Streit zwischen Verteidiger auf der einen und Staatsanwältin und Stadler auf der anderen Seite. Schmaus will zwei Journalisten stellig machen, die anwesend gewesen seien. Und diese könnten bezeugen, dass der Angeklagte an keinem Angriff beteiligt gewesen sei. Kreuter gibt dem Antrag schließlich statt und vertagt auf 20. November. (Michael Möseneder, 18.9.2015)