Wien – Der Ministerrat beschließt kommende Woche die Fortsetzung des verpflichtenden Gratis-Kindergartenjahres für Vorschulkinder. Die 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern tritt rückwirkend mit 1. September in Kraft und stellt wie bisher 70 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Neu kommt ein verpflichtendes Empfehlungsgespräch, wenn Eltern ihre Kinder ab vier Jahren nicht in den Kindergarten geben.

Ursprünglich war geplant, auch das vorletzte Kindergartenjahr verpflichtend und dafür kostenlos für die Eltern zu machen. Daraus wurde aber nun nur die "Empfehlung", das Kind in eine Betreuungseinrichtung zu geben. Derzeit sind rund 4.500 Kinder, in etwa 6 Prozent, der Altersgruppe nicht im Kindergarten.

Elterngespräch mit Kind

Ab dem Schuljahr 2016/20017 müssen die Länder Eltern, die ihr vierjähriges Kind nicht in einer Betreuungseinrichtung anmelden, "zu einem Elterngespräch, bei dem das Kind anwesend sein muss", einladen, heißt es in dem Entwurf für die 15a-Vereinbarung, der der APA vorliegt. "In diesem verpflichtenden Elterngespräch sind die positiven Auswirkungen des Kindergartenbesuchs auf die kognitiven, sprachlichen, körperlichen und sozialen Fähigkeiten des Kindes, darzulegen." Die Länder "sollen" den Eltern empfehlen, ihr Kind zumindest halbtags anzumelden.

Das ist entweder gratis oder aber zumindest "zu ermäßigten oder sozial gestaffelten Tarifen" anzubieten. Dass sich die Länder für ein kostenloses Angebot im vorletzten Jahr entscheiden, scheint indes unwahrscheinlich, denn pro Kind gibt es maximal 510 Euro (2016/2017) bzw. 520 Euro (2017/2018) Bundeszuschuss. Für das Gratis-Jahr für Fünfjährige dagegen werden von 1.000 Euro im laufenden Schuljahr 2015/2016 bis zu 1.040 Euro 2017/18 – jeweils Maximalbeträge – gewährt. Für die Elterngespräche gibt es zwischen 375 und 380 Euro.

Weiterhin Arbeitsgruppe für zweites Pflichtjahr

Ganz hat die Regierung außerdem noch nicht von ihrem Ziel abgelassen, alle Vierjährigen verpflichtend in den Kindergarten zu bringen. In einem eigenen Artikel wird eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern festgehalten "mit dem Ziel, ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 allen vier- bis fünfjährigen Kindern den verpflichtenden und kostenlosen Besuch" zu ermöglichen.

Die Rahmenbedingungen für Fünfjährige bleiben im Wesentlichen gleich: Kinder, die vor dem 1. September fünf Jahre alt geworden sind, müssen im letzten Jahr vor der Schule "16 bis 20 Stunden an mindestens vier Tagen pro Woche" eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen. Ausnahmen von dieser Pflicht gibt es nur für Kinder, denen sie "nicht zugemutet werden kann", wobei als Beispiele etwa Behinderung oder die Entfernung zum Wohnort genannt werden. Eltern können zudem beantragen, die Kindergartenpflicht durch eine Tagesmutter oder Heimunterricht – gemäß Bildungsrahmenplan – zu erfüllen. Ein Verstoß gegen die Besuchspflicht kann eine Verwaltungsstrafe bedeuten. (APA, 19.9.2015)