Wien – Fluggäste haben nach EU-Recht bei langen Verspätungen und Annullierungen Anspruch auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro. Dies gilt nicht, wenn "außergewöhnliche Umstände" verantwortlich sind, die die Fluglinie nicht vermeiden konnte. Darauf verweisen Airlines gerne, um Zahlungen zu vermeiden. Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-257/14) schränkt diese Möglichkeit ein.
Konkret ging es um einen KLM-Flug von Quito nach Amsterdam, der wegen zweier defekter Teile mit 29 Stunden Verspätung landete. Einen Ausgleichsantrag einer Passagierin wies KLM zurück. Dies seien "außergewöhnliche Umstände", mit denen man nicht rechnen konnte, da die defekten Teile nicht besonders alt waren.
Der EuGH sah das anders: Die Flugzeugwartung gehört zur gewöhnlichen Tätigkeit der Fluglinie, diese muss sicherstellen, dass alles funktioniert. Außergewöhnlich wären Terrorismus, Sabotage oder versteckte Fabrikationsfehler. (ef, 21.9.2015)