Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer und Karl Heinz Moser

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Wien – Das Abberufungsverfahren des Finanzministeriums gegen die Chefs der Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA 2006 war zuletzt Thema im Hypo-U-Ausschuss. Kurt Pribil und Heinrich Traumüller blieben zwar. Aus Unterlagen des Ministeriums geht aber hervor, wie schwerwiegend die Vorwürfe der Anwälte der Hypo Alpe Adria (Kanzlei Quendler, Klaus & Partner; BKQ) waren und wie dicht die Interventionen.

Die FMA ermittelte damals wegen der gerade aufgekommenen, falsch verbuchten Swapverluste von 2004. Die Hypo-Anwälte warfen den FMA-Chefs, dem zuständigen Abteilungsleiter und dem Pressesprecher Befangenheit vor, verlangten deren Abzug vom Verfahren. Die Aufseher hätten der Hypo Akteneinsicht und Parteiengehör vorenthalten. Zudem orteten sie Verletzung des Amtsgeheimnisses und Nötigung unter Ausnützung einer Amtsstellung – also strafrechtlich Relevantes.

Dem damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser war schon am 26. Mai von Landeshauptmann Jörg Haider über "offenkundigen Amtsmissbrauch" der FMA berichtet worden. Zwei Tage später äußerte BKQ in einem Brief an Grasser den "dringenden Verdacht", der FMA-Vorstand habe sich "eine grobe Pflichtverletzung zu Schulden kommen lassen". Diesfalls "sind Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister ... zur Abberufung von Vorstandsmitgliedern der FMA verpflichtet".

Auch Hypo-Aufsichtsratschef Karl-Heinz Moser wirkte aufs Ministerium ein. Schon am 31. Mai bekam er einen Termin bei Alfred Lejsek, dem zuständigen Beamten. Das Gespräch "fand über Ersuchen von Dr. Moser" statt, heißt es in den Dokumenten des Ministeriums. Er habe "die Vorgehensweise der FMA, insbesondere hinsichtlich Dr. Kulterer, ... und das Verhalten von ... Wirtschaftsprüfer Deloitte kritisiert". Der hatte sein Bilanztestat zurückgezogen und die Sache ins Rollen gebracht.

"Unerfreuliche" Swaps

Dermaßen weichgestreichelt, wurde das Ministerium auf Empfehlung seiner Rechtsabteilung aktiv. Es leitete das Absetzungsverfahren gegen die FMA-Chefs ein, eine Strafanzeige wurde nach Rücksprache mit der Finanzprokuratur "nicht für notwendig erachtet". Einen Tag nachdem das Enthebungsverfahren gegen Kulterer beendet war (er ging in den Aufsichtsrat), wurde das Verfahren gegen die FMA beendet.

Hypo-Anwaltskanzlei BKQ hat die Spekulationsverluste und ihre Verbuchung im Mai 2006 übrigens so kommentiert: "Es ist völlig klar, dass dem Vorstand weder hinsichtlich des unerfreulichen Swap-Geschäfts selbst ... noch hinsichtlich der Bilanzierungsfragen ... irgendein Vorwurf gemacht werden kann". Zur Erinnerung: Kulterer hat sich im Herbst 2008 der Bilanzfälschung für schuldig bekannt. (gra, 22.9.2015)