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Die Bayern haben den Wert der EU-Gütesiegel erkannt und das "Oktoberfestbier" als geschützte Marke eingereicht. Bayerisches Bier und Münchener Bier sind schon länger EU-Marken.

Foto: AP/Hildenbrand

Brüssel/Wien – Nahrungsmittel, die aus der EU stammen und eines der EU-Lebensmittelgütesiegel haben, müssen ab Jahreswechsel das entsprechende Logo fix auf der Verpackung anführen. Bisher war die Kennzeichnung für diese oftmals berühmten Nahrungsmittel in den meisten EU-Mitgliedsstaaten nicht gesetzlich verpflichtend, auch in Österreich nicht.

Berühmte Vertreter der "geschützten Ursprungsbezeichnung" (gU) und der "geschützen geografischen Angaben" (ggA) sind beispielsweise "Parmaschinken" oder "Nürnberger Lebkuchen". In Österreich haben "Steirisches Kürbiskernöl" oder "Vorarlberger Bergkäse" eines der Logos. Zwar war es in den allermeisten Fällen so, dass ein Hersteller, der eine Ware mit einem EU-Gütesiegel produzierte, diese auch entsprechend kennzeichnete. Da dies aber freiwillig war, war die Kennzeichnung nicht durchgängig.

Vor allem Länder mit einer langen Tradition bei geschützten Ursprungsbezeichnungen – Italien, Frankreich, Portugal – setzen viel und gerne auf die gU- bzw. ggA-Siegel. Auch die Slowenen haben sich binnen weniger Jahre 27 Lebensmittelspezialitäten so absichern lassen – allen voran die Kranjska Klobasa (Krainer Wurst). Wegen Parallelen zur Käsekrainer erhob Österreich dagegen erfolglos in Brüssel Einspruch. Die Brüsseler Entscheidung war salomonisch: Kranjska Klobasa erhielt das ggA-Logo; Österreich kann die Käsekrainer weiter Käsekrainer nennen.

Österreich ist nachlässig

Österreich ist, was die Kennzeichnung traditioneller Lebensmittel betrifft, nachlässig. Dies wird von Beobachtern mit bürokratischen Hemmnissen aufgrund von vielerlei Zuständigkeiten erklärt. Neben Landwirtschafts- und Gesundheitsministerium entscheidet auch das Patentamt. Erst nach diesem Behördenweg kann ein Antrag bei der EU-Kommission gestellt werden. Und in Brüssel wird nicht unter zehn Monaten geprüft.

Deshalb sind es lediglich 15 österreichische Nahrungsmittel, die solche Gütesiegel haben. In der Brüsseler Warteschlange für ein Okay ist Heumilch, für das um das Logo einer "garantiert traditionellen Spezialität" (gtS) angesucht wurde. In der derzeit problematischen Situation wegen des niedrigen Milchpreises hätten solche Waren bessere Absatzchancen als Milch von Kühen, die mit Silagefutter aufgezogen wurden, meint man. Grundsätzlich dürfte die Bedeutung solcher Gütesiegel zulegen – innerhalb der EU ebenso wie auf Drittmärkten.

Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP) hat jedenfalls angekündigt, den Behördenweg zur Erlangung eines EU-Logos zu vereinfachen. Ein EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz ist in Vorbereitung. Darin ist vorgesehen, dass das Patentamt die alleinige Entscheidungsbehörde in Österreich wird. Außerdem soll es zu einer Stelle kommen, wo interessierte Produzenten fachliche und juristische Beratung erhalten können.

Als Beispiel dafür, wie man mit gU-, ggA- und gtS-Logos erfolgreiches Marketing betreibt, wird häufig Bayern angeführt. Die Bayern haben sich in den letzten Jahren verschiedenste traditionelle Produkte absichern lassen: Neben Bieren und Brezeln auch die pikante Käsespezialität Obazda. (Johanna Ruzicka, 22.9.2015)