Als unter Schwarz-Blau im Jahr 2004 die Elternteilzeitregelung eingeführt wurde, fand die SPÖ wenig Gefallen an der "familien- und frauenpolitischen Errungenschaft", wie sie die ÖVP einst verkaufte. Den Roten ging das Recht für Eltern, wonach sie bis zum siebenten Geburtstag ihres Kindes in Teilzeit arbeiten können, nicht weit genug. Die jetzige Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek sprach damals von einer "Rumpfregelung" und forderte gleiches Recht für alle Eltern, nicht nur für jene, die in einem Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern seit drei Jahren durchgehend arbeiten.

Doch zehn Jahre später scheint die SPÖ sogar bereit, eine weitere Verschlechterung zu akzeptieren. Bereits im Regierungsprogramm war die Rede von einer "Prüfung" des Rechtsanspruchs der Elternteilzeit nur bis zum vierten Lebensjahr des Kindes, "parallel zum Ausbau der Kinderbetreuung". Ein solcher Abtausch aber ist ein schlechtes Geschäft, für die SPÖ und noch mehr für betroffene Eltern.

Bisher hat selbst die halbtägige Kindergartenpflicht für Fünfjährige das Betreuungsproblem nicht gelöst. Kindergärten, die über Mittag geschlossen sind oder nur bis zum frühen Nachmittag offen haben, sind in ländlichen Regionen nach wie vor weit verbreitet. Eine Alternative gibt es oft nicht. Solange es keinen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gibt, mit dem sich Vollzeitarbeit vereinbaren lässt, darf auch die Elternteilzeit nicht gestutzt werden. (Katrin Burgstaller, 21.9.2015)