Wien/Klagenfurt – Der Ministerrat steht kurz vor dem Beschluss eines Milliardenvergleichs zwischen der staatlichen Hypo-Bad-Bank Heta mit deren früherer Mutter BayernLB. Der Nationalrat muss am 15. Oktober befasst werden. Die 1,23 Mrd. Euro als Vergleichssumme fließen dann als eine Art Vorschuss vom Bund frühestens Ende Oktober/Anfang November.

Rechtliche Grundlage ist das FinStaG (Finanzmarktstabilitätsgesetz), über das die Liquidität zur Verfügung gestellt wird. Auch werde eine Voraussetzung geschaffen, dass das Land Kärnten bei einem angedachten etwaigen Anleihenrückkauf von dort unterstützt werden kann – also dafür Liquidität zur Verfügung gestellt wird.

Auch das "ABBAG-Gesetz" wird geändert. Die ABBAG (also die übergeordnete staatliche Hypo-Abbaubeteiligungsholding) wird in eine GmbH umgewandelt, soll künftig eine aktivere Rolle als Abbaugesellschaft ausüben und nicht mehr eine reine Beteiligungsholding sein.

Betont wurde im Vorfeld, dass die Zahlung weder das Maastricht-Defizit noch den Schuldenstand erhöhe – da nur Liquidität zur Verfügung gestellt werde. Die Heta-Kosten seien bereits (2014) eingepreist worden – und man gehe davon aus, die 1,23 Mrd. Euro aus der Heta-Abwicklung zurückzuerhalten.

Für die Vergleichszahlung werden alle rechtlichen Streitigkeiten zwischen München und Wien in der Hypo-Causa beigelegt. Nachdem die Abwicklungsbehörde FMA kommendes Jahr eine Gläubigerquote für alle Heta(Hypo)-Gläubiger festgelegt haben soll, beginnt die frühere Skandalbank mit der Bedienung aller Gläubiger inklusive der BayernLB. Der Freistaat Bayern wird die erhaltenen Gelder von der Heta dann im selben Ausmaß wie die an die BayernLB erfolgten Zahlungen wieder an die Republik Österreich zurückzahlen. (APA, 22.9.2015)