Heinz-Christian Strache wurde am Dienstag von Bürgern und Mitgliedern der NGO Amira wegen Verhetzung angezeigt.

Foto: Fischer

Die Anzeige wurde in 40-facher Ausfertigung im Service-Center des Straflandesgericht abgegeben.

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Wien – Vergangenen Mai hob FPÖ-Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache zu einem Rundumschlag gegen die angenommenen Verursacher einer "sich immer schneller drehenden Kriminalitätsspirale" in Wien an. Eine Presseaussendung im OTS-Kanal der APA mit dem Titel "HC Strache: Marokkaner, Tschetschenen, Kosovo-Albaner, Rumänen – Kriminalität in Wien ist importiert" leitete die FPÖ Wien mit den Worten ein: "Schlagringe, Messer, Äxte, Pistolen, Rohrbomben, Handgranaten – bis auf Garotte und Lupara ist in Wien der Einsatz des einschlägigen Waffenrepertoires des importierten Verbrechens schon so ziemlich erschöpft."

Weiter heißt es, "die fast ausschließlich aus dem ost- und südosteuropäischen sowie nordafrikanischen Raum stammenden Kriminellen haben sich zumeist als 'arme, verfolgte Asylwerber' in unserem Land und hier insbesondere in der Bundeshauptstadt eingenistet". Sie würden "'altehrwürdige Bräuche' wie etwa die Blutrache" pflegen und "unsere Gastfreundschaft auf das Allerschäbigste missbrauchen". Den Worten folgt die Forderung nach 1.500 neuen Polizisten, einer berittenen Exekutiveinheit und der Installation eines Sicherheitsstadtrats in Wien.

"Den Bogen überspannt"

Am Dienstag wurde der Inhalt der Aussendung bei der Staatsanwaltschaft Wien am Landesgericht für Strafsachen wegen Verhetzung zur Anzeige gebracht. 40 Privatpersonen und Mitglieder der Menschenrechtsinitiative Amira werfen Strache die Erfüllung des in Paragraf 283 StGB geregelten Straftatbestandes vor.

Die inkriminierte Aussendung sei stellvertretend für "eine Flut an Hassbotschaften" ausgewählt worden, sagte Amira-Sprecherin Barbara Unterlerchner: "Sie ist eine von sehr vielen, aber sie hat den Bogen überspannt. Wir vertrauen auf die Staatsanwaltschaft und darauf, dass das strafrechtlich verfolgt wird."

Hoher Bewertungsmaßstab

Obwohl in der Aussendung die FPÖ Wien als Kontakt für Rückfragen angegeben ist, wurde nicht die Landespartei, sondern Strache als natürliche Person angezeigt. "Im Titel wird Strache zitiert. Und weil er als politischer Funktionsträger meinungsbildend ist, ist hier der Bewertungsmaßstab besonders hoch anzulegen", erklärte Unterlerchner.

Zwar gehe sie nicht davon aus, dass eine mögliche Anklage oder gar Verurteilung FPÖ-Sympathisanten von ihrer Wahl abbringen werde, sagte nach der Anzeige Sarah al Hashimi, die Strache als Bürgerin anzeigte. Ihr sei aber wichtig, dass Hassbotschaften, die derzeit vor allem auf Flüchtlinge und Helfer abzielen, Grenzen finden. Es gehe darum, mit juristischen Mitteln mehr als nur ein Zeichen zu setzen, sagte Amira-Vorsitzender Nelson Carr und rief dazu auf, sich der Sammelanzeige anzuschließen. (Michael Matzenberger, 22.9.2015)