Graz – Die Untersuchungshaft für den Grazer Amokfahrer Alen R. ist am Dienstagnachmittag bei der Haftprüfungsverhandlung wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr für zumindest weitere zwei Monate verlängert worden. Am 23. November werde es eine neuerliche Prüfung geben, teilte das Gericht mit. Im Oktober erwarten die Behörden die fertigen Gutachten.

Die Staatsanwaltschaft Graz erklärte nach der U-Haft-Verlängerung auf Rechtsmittel zu verzichten. Der Beschuldigte erhob nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin Beschwerde gegen die Entscheidung.

Bei der Staatsanwaltschaft Graz hieß es auf APA-Anfrage, dass im Oktober mit den fertigen Gutachten der Sachverständigen zu rechnen sei. Es wurden zwei Psychiater – einer von der Staatsanwaltschaft und einer vom Haftrichter – und eine Psychologin beauftragt, den Geisteszustand von Alen R. zu beurteilen. Bisher ging man davon aus, dass er zurechnungsfähig ist, weshalb er auch in U-Haft sitzt. Erachten die Experten ihn aber als nicht zurechnungsfähig, müsse statt einer Anklage ein Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt gestellt werden, sagte Staatsanwalt Christian Kroschl.

Anträge, den Prozess nach Wien zu verlegen, seien bisher nicht eingebracht worden. Rechtsmittelentscheidungen sollen aber am Oberlandesgericht Wien zu prüfen sein, da eine Richterin des Grazer Oberlandesgerichts unter den Verletzten ist. Laut Kroschl könnte im Falle der Zurechnungsfähigkeit noch 2015 eine Anklage erhoben werden. Parallel zu den Ermittlungen gegen den Amokfahrer laufen auch die Erhebungen gegen seine Eltern. Sie sollen der Ehefrau des Verdächtigen unter anderem gedroht haben, ihrer Familie in Bosnien etwas anzutun. (APA, 22.9.2015)