Wien – Der Immunitätsausschuss des Nationalrats beschäftigt sich am 14. Oktober mit dem Ersuchen des Wiener Straflandesgerichts nach Auslieferung von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache. Grund ist eine Privatanklage von "Kurier"-Fotograf Jürg Christandl wegen übler Nachrede, nachdem Strache ein Foto von Asylwerbern bei einer FPÖ-Protestaktion als gestellt bezeichnet hatte.

Blaues Nachspiel

In der Causa geht es um eine Protestaktion der Freiheitlichen vor einem Flüchtlingsquartier in Wien-Erdberg. Ein "Kurier"-Bild – es zeigte ein Flüchtlingskind und zwei erwachsene Flüchtlinge vor FPÖ-Anhängern, die "Nein zum Asylantenheim"-Schilder hochhalten – sorgte in der Folge für breite Kritik an den Freiheitlichen. In der Folge sprach Strache sowohl im ORF-Talk "Im Zentrum" als auch in der "Zeit im Bild 2" von einer inszenierten Aufnahme.

Keine Zustimmung

Christandl wies den Vorwurf der Manipulation zurück und ging vor Gericht. Das Straflandesgericht hat schriftlich um eine Entscheidung des Immunitätsausschusses gebeten. Die inkriminierte Handlung stehe "nicht offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten", heißt es in der Anfrage, daher ist eine solche notwendig. Anders sieht das die FPÖ, die bereits im August erklärt hatte, sie werde dem Auslieferungsbegehr sicher nicht zustimmen. Denn die Aussagen Straches seien "ganz offensichtlich in einem politischen Zusammenhang getroffen" worden, betonte damals FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl.

Noch eine FPÖ-Causa auf der Agenda

Beschäftigten wird sich der Immunitätsausschuss darüber hinaus auch mit dem Auslieferungsbegehr der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt zur behördlichen Verfolgung des FPÖ-Abgeordneten Christian Höbart. In dieser Causa geht es um Vorwürfe der Urkundenfälschung und -unterdrückung sowie um Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl oder Volksabstimmung im Zusammenhang mit den niederösterreichischen Kommunalwahlen vom 25. Jänner in Guntramsdorf, wo Höbart Ortsparteiobmann der Freiheitlichen ist. Eine Frau soll ohne ihr Einverständnis auf eine FPÖ-Wahlliste gesetzt und ihre Unterschrift bei der entsprechenden Einverständniserklärung gefälscht worden sein, so der Vorwurf laut einer Anzeige. (APA, 23. 9. 2015)