Salzburg/Koppl – Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat das Ermittlungsverfahren wegen des tödlichen Unglücks beim diesjährigen "Electric Love Festival" am Salzburgring eingestellt. "Es konnte keine Person ermittelt werden, welche im Zusammenhang mit dem Tod des Opfers fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt und dadurch dessen Tod herbeigeführt hätte", sagte Mediensprecher Robert Holzleitner auf Anfrage der APA.

Der Unfall ereignete sich am 11. Juli 2015 gegen 19.50 Uhr auf einem der Campingplätze am Festivalgelände in Koppl (Flachgau). Ein Gewitter mit starkem Niederschlag und massiven Windböen hatte einen am Boden verankerten, etwa sechs Meter hohen Lichtturm umgeworfen. Dabei wurde ein 23-jährige Festivalbesucher auf einem vorbeiführenden Schotterweg getroffen. Nach der Obduktion durch die Gerichtsmedizin stand fest: Der Bursch aus dem Flachgau erlitt massive innere Verletzungen im Bereich des Brustkorbes.

Einen Schuldigen für das Unglück gibt es nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft nicht. "Die Konstruktion des Beleuchtungsturms entsprach den geltenden Bestimmungen und die bescheidmäßig vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen wurden angesichts des herannahenden Sturmes rechtzeitig in die Wege geleitet", erklärte Staatsanwalt Holzleitner am Mittwoch im APA-Gespräch.

Das Verfahren wurde am 18. September eingestellt. Grundsätzlich könnte von der Opferseite ein Fortführungsantrag gestellt werden, erläuterte der Mediensprecher. Damit müsste sich dann ein Drei-Richter-Senat des Landesgerichtes Salzburg befassen. (APA, 23.9.2015)