Berlin – Die Dieselabgasaffäre bei VW erschüttert die Autobranche. Mit dem Rücktritt von VW-Chef Martin Winterkorn hat sie Mittwochabend ihren vorläufigen Höhepunkt gefunden.

Freitag, 18. September: Die US-Umweltbehörde EPA teilt mit, dass Volkswagen eine spezielle Software eingesetzt hat, um die Messung des Schadstoffausstoßes bei Abgastests zu manipulieren.

Samstag, 19. September: Die Deutsche Umwelthilfe fordert angesichts der Manipulationsvorwürfe ein Fahrverbot für Dieselautos. Das Problem bestehe nicht nur in den USA, sondern auch und noch stärker in Europa.

Sonntag, 20. September: VW-Chef Martin Winterkorn kündigt eine umfassende Aufklärung an. Später räumt ein Konzernsprecher ein, dass es zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist.

Montag, 21. September: Volkswagen stoppt den Verkauf von Dieselwagen mit Vierzylindermotoren in den USA. Betroffen sind Modelle der Marken VW und Audi. Die VW-Vorzugsaktie bricht zeitweise um mehr als ein Fünftel ein. Der niedersächsische Ministerpräsident und VW-Aufseher Stephan Weil sagt: "Eine Manipulation von Emissionstests ist völlig inakzeptabel." In den USA entschuldigt sich VW-Regionalchef Michael Horn für den Skandal mit den Worten: "Wir haben Mist gebaut."

Dienstag, 22. September: VW gibt eine Gewinnwarnung heraus und kündigt Milliardenrückstellungen an. Der Aktienkurs fällt weiter. Am Nachmittag veröffentlicht VW ein Video, in dem Winterkorn um Entschuldigung bittet. Von einem Rücktritt, über den zuvor spekuliert wurde, ist darin nicht die Rede. Am Abend treffen sich Mitglieder des Aufsichtsratspräsidiums zu Beratungen.

Mittwoch, 23. September: Winterkorn tritt nach einer Krisensitzung des Aufsichtsrats zurück. Über seine Nachfolge soll nicht vor Freitag entschieden werden. Auch eine Entscheidung über einen Rückruf der von der Affäre betroffenen Dieselautos steht noch aus, Informationen über die betroffenen Modelle außerhalb der USA gibt es nicht. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig prüft die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen VW. Anlass dafür seien auch eingegangene Strafanzeigen von Bürgern. (APA, 23.9.2015)