Istanbul – Die in der Türkei regierende islamisch-konservative Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) darf ihre Wahlkampfhymne nicht weiter einsetzen. Die Wahlkommission habe entschieden, dass das Lied zu religiös sei, schrieb ein ranghohes AKP-Mitglied am Mittwoch im Kurznachrichtendienst Twitter.

Die Hymne "Haydi Bismillah" ("Los, im Namen Gottes") verstoße demnach gegen das türkische Wahlrecht, weil sie "ein religiöses Symbol für politische Zwecke" missbrauche. Die wichtigste Oppositionspartei, die säkulare Republikanische Volkspartei (CHP), hatte gegen den Wahlkampfsong Beschwerde eingereicht.

Die Wahlkommission hatte am Abend die Entscheidung noch nicht offiziell bekannt gegeben. Präsident Recep Tayyip Erdogan spickt seine Reden gern mit religiösen Referenzen. Seine Kritiker werfen ihm vor, das Land "islamisieren" zu wollen. Offiziell sind Staat und Religion in der Türkei seit Gründung der Republik durch Mustafa Kemal Atatürk im Jahr 1923 getrennt. Die vorgezogene Parlamentswahl findet am 1. November statt. (APA, 23.9.2015)