Berlin – Der Streit zwischen Google und deutschen Verlagen um die Veröffentlichung von Pressetexten bleibt eine Hängepartie. Auch die Entscheidung einer öffentlichen Schlichtungsstelle am Donnerstag brachte keinen Durchbruch in der Frage, wie das umstrittene Leistungsschutzrecht künftig ausgelegt wird und ob die Verlage wirklich auf Geld des US-Konzerns hoffen können. Die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) schlug zwar vor, dass der Technologieriese Geld an die Pressehäuser zahlen müsste, wenn er in seinen Suchmaschinenergebnissen mehr als sieben Wörter aus Inhalten der Verlage veröffentlicht. Das DPMA bezeichnete allerdings den Betrag, den die Verlage von Google fordern, als zu hoch. Der Konflikt dürfte in einen jahrelangen Rechtsstreit münden.

Verlage wollen sechs Prozent des Google-Umsatzes

Die Verlage fordern derzeit eine Beteiligung vom Google-Umsatz, den sie in Deutschland auf jährlich fünf Milliarden Euro beziffern, in Höhe von rund sechs Prozent. "In seiner gegenwärtigen Form ist der Tarif nicht angemessen", betonte das DPMA jedoch. Sowohl die in der VG Media zusammengeschlossenen Verlage, darunter Axel Springer, als auch Google werteten die Entscheidung des Amts als Erfolg. "Nach dem Bundeskartellamt hat nun auch die Schiedsstelle die Anträge der VG Media zurückgewiesen und in aller Deutlichkeit auf die Widersprüchlichkeit des Leistungsschutzrechts hingewiesen", erklärte der Suchmaschinenbetreiber. Die Verlage hingegen betonten: "Damit ist das Presseleistungsschutzrecht nicht nur im ersten Schritt durchgesetzt, sondern Google ist verpflichtet, an Presseverleger eine Vergütung zu zahlen."

Einsprüche offen

Allerdings ist der Einigungsvorschlag des DPMA nur bindend, wenn die Beteiligten nicht widersprechen. Die Konfliktparteien ließen zunächst offen, ob sie zustimmen. Zudem räumte die Behörde laut Google ein, dass die "Wertungswidersprüche angesichts der vorliegenden Gesetzeslage" sich "wohl nicht befriedigend auflösen lassen". Die vorgeschlagene Lösung "trägt deutlichen Kompromisscharakter" und dürfte weder die Vergütungserwartungen der Verlage noch die Interessen Googles zufriedenstellen, zitierte der US-Konzern aus dem Beschluss.

Probleme von Anfang an

Im Kern dreht sich die Auseinandersetzung um das umstrittene Leistungsschutzrecht, das seit gut zwei Jahren in Kraft ist. Kritiker monieren, dass das Gesetz unkonkret ist. Es ermöglicht Verleger, Suchmaschinenbetreiber wie Google zur Kasse zu bitten, wenn dies verlegerische Inhalte verwenden, die über "einzelne Worte oder kleinste Textausschnitte" hinausgehen. Das DPMA nannte es unumgänglich, dass diese Ausnahme genauer definiert werden müsse. "Die Schiedsstelle schlägt eine feste Obergrenze von sieben Wörtern unter Ausschluss der Suchbegriffe vor." Medienanwalt Jonas Kahl sieht hierin einen Schritt in Richtung Rechtsklarheit. "Aber das ist noch nicht das letzte Wort", sagte der Anwalt der Berliner Kanzlei FPS zu Reuters. "Das wird noch bis in die höchste Instanz bis zum Bundesgerichtshof gehen."

Österreich wartet auf Sanktus aus Brüssel

Ein Leistungsschutzrecht soll auch in Österreich kommen. Die Frage ist allerdings, wann. Im Juni wurde es – wie berichtet – aus der Urheberrechtsnovelle herausgelöst und zwecks Notifizierung durch die EU-Kommission nach Brüssel geschickt. Die Notifizierung ist laut Regierung erforderlich, weil es sich um eine "technische Regulierung" handle. Die EU prüft dabei, ob der notifizierte Entwurf Hemmnisse für den freien Warenverkehr oder für den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft oder für abgeleitete EU-Rechtsvorschriften schaffen kann. (Reuters, red, 25.9.2015)