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In vielen Produkten wurde Triclosan bereits verboten.

Foto: AP Photo/Kiichiro Sato

Strahlende Reinheit, antibakterielle Sauberkeit und sichere Hygiene sind Ausdrücke, die häufig in der Werbung genutzt werden. Sie vermitteln das gute Gefühl, sich selbst und die Familie vor gefährlichen Keimen zu schützen. Für mehr als 30 Prozent der Schweizer, Österreicher und Deutschen ist hygienische Sauberkeit im Haushalt sehr wichtig.

Jetzt sorgt jedoch ein eingeschränktes Verbot des als Konservierungs- und Desinfektionsmittel verwendeten Triclosans für Verwirrung: Zwar ist die Chemikalie nach neuer Rechtsprechung in einigen nicht-abwaschbaren Produkten wie Hautcremes verboten, in vielen anderen, wie etwa Zahnpasten, darf es jedoch weiter verwendet werden.

Die gewünschte "klinische Reinheit" hat ihre Schattenseiten: Das Biozid und Konservierungsmittel schädigt Muskeln, fördert Antibiotika-Resistenzen, kann Allergien auslösen und sorgt für Umweltschäden. Mit welch einfachen Mitteln Konsumenten Triclosan umgehen können, erläutert Roman Bleichenbacher, Verbraucherexperte und Gründer vom Onlineportal "Codecheck".

Gefährlicher Saubermacher

Ob in Seifen, Deos, Zahnpasten oder sogar Kleidung und Küchenutensilien – Triclosan findet sich in fast jedem Haushalt und in den meisten Arztpraxen. Bereits seit 1972 ist die Chemikalie als Desinfektions- und Konservierungsmittel oder Geruchshemmer auf dem Markt, wobei die ersten schädigenden Wirkungen 1998 aufgetreten sind.

Experten stehen der von Öko-Test als "nicht geeignet" kategorisierten Chemikalie kritisch gegenüber. Denn Triclosan ist tückisch: Durch verschiedene Prozesse erhält es eine muskelschwächende Wirkung, fördert Antibiotika-Resistenzen, kann Allergien auslösen und den Hormonhaushalt beeinflussen. "Codecheck" warnte bereits häufiger vor der gefährlichen Wirkung hormonell wirksamer Stoffe, die, wie im Falle von Triclosan, sogar in der Muttermilch nachgewiesen werden konnten.

Cremes verboten

Seit dem 31. Juli 2015 ist die Verwendung von Triclosan europaweit in Produkten verboten, die lange auf der Haut bleiben oder großflächig verteilt werden, verboten. So zum Beispiel in Lotions oder Cremes. Geschützt ist man dabei jedoch noch lange nicht und das aus zweierlei Gründen: So werden Produkte, die vor dem 31. Juli hergestellt wurden, nicht vernichtet, sondern dürfen weiter verkauft werden. Und Kosmetika, die punktuell aufgetragen werden oder abwaschbar sind, wie Deos oder Duschgel, dürfen weiterhin Triclosan enthalten.

"Das Gesetz ist ein erster begrüßenswerter Schritt, geht aber nicht weit genug. Gerade weil die negativen Auswirkungen auf Mensch und Natur bekannt sind, ist es Zeit für ein absolutes Verbot", heißt es von den Codecheck-Experten. Sie empfehlen, insbesondere bei kosmetischen Produkten vor jedem Kauf die Inhaltsstoffe zu checken. Trägt man belastete Produkte auf die Haut auf, kann die Chemikalie über unser größtes Organ in den Körper gelangen und sich dort auf den gesamten Organismus auswirken.

Die Codecheck-App erkennt mittels Strichcode-Scan, welche Produkte Triclosan enthalten. Gleichzeitig schlägt die App Alternativprodukte vor, die frei von diesem Stoff sind. Wer kein Smartphone besitzt, sollte beim Kauf besonders auf die Inhaltsstoff-Angaben auf der Rückseite eines Produktes achten. Viele Konsumenten haben noch ältere Produkte im Schrank stehen, die vor dem 31. Juli hergestellt wurden und Triclosan enthalten. Auch hier bietet sich ein kurzer vorsorglicher Check der Produkte an. (red, 25.9.2015)