Klagenfurt – Kärntens FPÖ-Chef und Landesrat Christian Ragger hat in einem Untreueverfahren gegen ihn eine Diversion bekommen. Das bestätigte Gerichtssprecher Wilhelm Waldner am Freitag. Ragger hat eine Geldstrafe gezahlt. Über die Höhe des Betrags wollte Raggers Anwalt keine Angaben machen, der FPÖ-Chef selbst war zu dem Thema nicht erreichbar.

"Jedem steht unter den Bedingungen des Gesetzes die Diversion zu", sagte Waldner. "Die Staatsanwaltschaft hat erklärt, einer diversionellen Erledigung nicht entgegen zu treten." Raggers Rechtsanwalt Herbert Juri betonte, dass die Diversion keine gerichtliche Verurteilung bedeute, es gebe auch kein Verschulden seines Mandanten.

Ragger wurde Untreue vorgeworfen worden, weil er als Soziallandesrat dafür interveniert hatte, dass eine Wohnbaudarlehens-Bezieherin 14.000 Euro für eine vorzeitige Rückzahlung nicht begleichen muss. Die Rückzahlung war fällig, weil die Frau das betreffende Objekt vermietet hatte. Mitte Juni brachte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt einen Strafantrag gegen den Kärntner FPÖ-Chef ein, aus Sicht der Anklagebehörde erfüllte die Weisung Raggers den Tatbestand der versuchten Untreue. Ragger betonte damals, dass "kein Euro Schaden für das Land entstanden" sei. Er habe der behinderten Frau helfen wollen, außerdem liege der Fall bereits Jahre zurück. Die Frau musste letztlich alles bezahlen.

Mit dem Strafantrag stand für den FPÖ-Politiker viel am Spiel. Er hatte einerseits angekündigt, im Fall einer Verurteilung über Rücktritt nachzudenken. Ein Schuldspruch hätte dem Rechtsanwalt unter Umständen aber auch eine Sperre bei der Anwaltskammer eingebracht. (APA, 25.9.2015)