Wien/Hamburg – 60.000 Euro soll die Funke Mediengruppe an Corinna Schumacher zahlen. Der Grund: Medien der Funke Gruppe hätten ihre Persönlichkeitsrechte verletzt, als ihr Mann, Michael Schumacher, Anfang 2014 nach einem Skiunfall im Krankenhaus in Grenoble lag. Von dem Urteil berichtet bildblog.

Das Krankenhaus wurde von Fotografen belagert, um die Schumachers beim Eintreffen fotografieren zu können. Versehen wurden solche Fotos mit Texten wie ihr Gesicht sei "eine Landschaft des Kummers", schreibt bildblog.

Der Anspruch auf diese Entschädigung sei nicht das Resultat der einzelnen Aufnahmen, sondern der Reihe von Berichten, die über Wochen hinweg in den Funke-Blättern wie "Frau aktuell", "Frau im Spiegel" und "Die Aktuelle" veröffentlicht wurden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (red, 29.9.2015)