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Fernsehmoderator Jörg Kachelmann wurde Vergewaltigung vorgeworfen, 2011 sprach ihn ein Gericht frei.

Foto: APA/EPA/OLIVER BERG

Berlin/Köln – Das Verlagshaus Axel Springer und die "Bild"-Zeitung müssen wegen ehrverletzender Berichterstattung über den Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann 635.000 Euro Schmerzensgeld an den Meteorologen zahlen. Dem Kölner Gericht zufolge verletzten Springer-Medien mit der Berichterstattung aus diesem Verfahren in 38 Fällen die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns "schwerwiegend", hieß es am Mittwoch.

Die Springer-Publikationen hätten in der Berichterstattung zu dem Prozess unter anderem Informationen über Kachelmanns Sexualleben preisgegeben und damit seine Intimsphäre und sein Selbstbestimmungsrecht verletzt, entschied das Landgericht Köln in dem verkündeten Urteil. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Kachelmann war Ende Mai 2011 in Mannheim vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.

"Unzulässige Vorverurteilungen"

Das Gericht betonte, dass die beanstandeten Berichte in der "Bild"-Zeitung sowie auf den Plattformen "bild.de", "welt.de" und "abendblatt.de" nicht einem berechtigten Informationsinteresse der Allgemeinheit gedient hätten, "sondern allein zur Befriedigung der Neugier der Öffentlichkeit". Zudem sei es aufgrund der Berichte zu "unzulässigen Vorverurteilungen" Kachelmanns gekommen. Für die "Bild"-Zeitung hatte damals die Feministin Alice Schwarzer aus dem Verfahren berichtet.

Kachelmann schrieb am Mittwoch nach der Gerichtsentscheidung auf Twitter, die Schmerzensgeldhöhe belaufe sich einschließlich der Zinsen auf insgesamt rund 800.000 Euro. Der Wettermoderator hatte 2,25 Millionen Euro gefordert. Ob der Springer-Verlag mit einer Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln Erfolg haben könnte, ist offen.

Informationen ohne Zusammenhang zum Vorwurf

Das OLG hatte bereits im Februar 2012 der medialen Berichterstattung über das Privatleben von Angeklagten in Strafverfahren deutliche Grenzen gezogen. Medien dürfen demnach intime Details wie etwa aus dem Prozess gegen Kachelmann nicht berichten, wenn diese Informationen in der Verhandlung zwar bekannt werden, aber in keinem Zusammenhang mit dem eigentlichen Vorwurf stehen.

Zur weiteren Begründung hieß es damals, die Öffentlichkeit eines Gerichtssaales sei nicht mit der Wirkung zu vergleichen, die von einer Veröffentlichung in den Medien oder im Internet ausgehe. (APA/AFP, 30.9.2015)