Frage: Unter welchen Voraussetzungen dürfen Flüchtlinge in Österreich studieren?

Antwort: Das hängt ganz vom Status ab. Anerkannte Flüchtlinge sind rechtlich österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Wenn sie kein Maturazeugnis haben, müssen sie ein gleichwertiges Zeugnis und Deutschkenntnisse vorweisen. Asylwerber dürfen prinzipiell auch studieren, müssen aber zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. So müssen sie den Nachweis erbringen, dass sie einen Studienplatz im Herkunftsland für das gewünschte Fach hätten. Diese Vorgaben sind für die meisten der neu Angekommenen nicht erfüllbar, weil nötige Dokumente fehlen.

Frage: Können Flüchtlinge nicht einfach ein Studentenvisum beantragen, wenn sie rasch in Österreich ein Studium aufnehmen wollen?

Antwort: Theoretisch wäre das möglich, kommt aber in der Praxis kaum vor: Anträge auf Studentenvisa müssen bereits im Herkunftsland gestellt werden. Dokumente und Sprachnachweise sind ebenfalls im Vorfeld einzureichen. Zusätzlich braucht es rund 8000 Euro am Konto, eine Versicherung sowie einen festen Wohnsitz. Das ist für viele, die flüchten müssen, nicht machbar.

Frage: Gibt es eine Möglichkeit, ohne Zulassung zu studieren?

Antwort: Ja. Wer keine Zeugnisse hat, kann als Gasthörer Vorlesungen besuchen. Er braucht nur einen Personalausweis. Allerdings kann ein Gasthörer keine Prüfung ablegen und sich nur wenig für ein anderes Studium anrechnen lassen. Die More-Initiative der österreichischen Universitätenkonferenz will einzelne Lehrveranstaltungen unbürokratisch für Flüchtlinge öffnen. Eine bestimmte Anzahl an Plätzen ist für Flüchtlinge reserviert.

Frage: Bekommen Flüchtlinge vor dem Studium einen Deutschkurs?

Antwort: Selten. Wer nach seiner Ankunft in Österreich einen Antrag auf Asyl stellt, erhält bis zum Ende des Verfahrens keinen Zugang zu geförderten Kursen. Oft bieten aber Vereine mit ehrenamtlichen Mitarbeitern Deutschkurse an. Wird man zum Studium zugelassen, kann man während des Vorstudienlehrgangs die Sprache lernen. Die Gebühr pro Semester beträgt 300 Euro. Die More-Initiative will aber auch den Zugang zu Deutschkursen an den Unis erleichtern.

Frage: Wird ein Studium im Herkunftsland in Österreich anerkannt?

Antwort: Unter Umständen. Auch hier sind die Nachweise entscheidend. Es wird vor allem geprüft, ob die Studieninhalte vergleichbar sind. Mitunter werden Studienleistungen nur teilweise anerkannt. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, Prüfungen nachzuholen. Erschwert wird die Anrechnung durch die erforderliche Übersetzung und notarielle Beglaubigung der Dokumente.

Frage: Müssen Studiengebühren gezahlt werden?

Antwort: Sowohl anerkannte Flüchtlinge wie auch Asylwerber müssen keine Studiengebühren bezahlen. Nur der ÖH-Beitrag von 18,70 Euro pro Semester ist fällig.

Frage: Welche finanziellen Förderungen gibt es für Flüchtlinge, die ein Studium beginnen wollen?

Antwort: Für Asylwerber, die ein Studium aufnehmen, gibt es keine zusätzlichen Unterstützungen. Sie bekommen – wie alle anderen Asylsuchenden in Österreich – ein Taschengeld von 40 Euro monatlich. Einen Anspruch auf Studienbeihilfe haben nur anerkannte Flüchtlinge.

Frage: Dürfen Flüchtlinge während des Studiums arbeiten?

Antwort: Der Zugang zum Studium ist keine Arbeitserlaubnis. Nach drei Monaten ohne positiven Asylbescheid besteht ein eingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt. Asylwerber dürfen dann als Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft oder im Tourismus arbeiten. Findet sich ein Arbeitgeber, der beim Arbeitsamt einen Beschäftigungsantrag stellt, dürfen auch andere Arbeiten angenommen werden. Die Erwerbstätigkeit ist auf sechs Monate beschränkt. Jugendliche Asylwerber bis 25 Jahre können eine Beschäftigungsbewilligung für einen Lehrberuf erhalten.

Frage: Welche Wohnmöglichkeiten gibt es für Flüchtlinge während ihres Studiums?

Antwort: Studierende Asylwerber können sowohl in Asylzentren als auch in privaten Unterkünften wohnen. Die Initiative "Flüchtlinge Willkommen" versucht etwa, Zimmer in Studierenden-WGs zu vermitteln. Für diejenige, die nicht privat unterkommen und einem Asylzentrum weit weg von der nächsten Universität zugeteilt werden, erschweren lange Anfahrten und Reisekosten den Zugang zum Studium.

Frage: Muss das Studium bei einem negativen Asylbescheid abgebrochen werden?

Antwort: Ein negativer Bescheid kann angefochten werden. Bei negativer Letztentscheidung droht die Abschiebung – das Studium muss abgebrochen werden.

Frage: Hat ein aufgenommenes Studium einen positiven Einfluss auf ein laufendes Asylverfahren?

Antwort: In manchen Fällen kann ein Studium an einer österreichischen Uni die Chancen erhöhen, trotz negativen Erstentscheids in der zweiten Instanz einen Aufenthaltstitel zu erwirken. Um gegen eine drohende Abschiebung zu argumentieren, können ein erfolgreiches Studium und gute Deutschkenntnisse als Nachweise für eine gelungene Integration angeführt werden. (Kristina Nedeljkovic, David Stojanoski, 6.10.2015)