Den Haag – Die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH bzw. ICC) will Ermittlungen zum Südossetien-Krieg zwischen Russland und Georgien im Jahr 2008 einleiten. Fatou Bensouda werde die Richter in Kürze um die Genehmigung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bitten, teilte das Gericht in Den Haag am Donnerstag mit.

Seit 2008 wurden beim IStGH bereits Vorermittlungen zu Südossetien geführt. Bensouda sei nun zu der Auffassung gelangt, dass in dem Konflikt Verbrechen begangen worden seien, für die der IStGH rechtlich zuständig sei, hieß es in einer Erklärung.

Fünftägiger Krieg

Russland und Georgien hatte im Sommer 2008 einen fünftägigen Krieg um die von Tiflis abtrünnigen georgischen Provinzen Abchasien und Südossetien geführt. Nach UNO-Angaben wurden mehrere hundert Menschen getötet und mehr als 120.000 vertrieben. Nach dem bewaffneten Konflikt erklärten beide Regionen ihre Unabhängigkeit von Georgien, Russland erkannte dies an.

Der IStGH hatte im Jahr 2003 seine Arbeit aufgenommen, um seit dem Jahr 2002 begangene Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden, sofern eine Bestrafung der Täter in den betroffenen Ländern nicht abzusehen ist. Bisher wurden Ermittlungen zu Gräueltaten in acht afrikanischen Ländern eingeleitet. Sollte Bensoudas Antrag zu Südossetien angenommen werden, wäre es das erste Ermittlungsverfahren zu einem Konflikt außerhalb Afrikas. (APA, 8.10.2015)