STANDARD: Wer sind die weltweit größten Produzenten zivil genutzter Drohnen?

Fortner: Was die privaten Spielzeugdrohnen betrifft, die Chinesen. DJI kontrolliert nach eigenen Angaben 70 Prozent des Weltmarkts. Man findet deren Produkte in jedem Mediamarkt. Allerdings, und das ist auch im Bewusstsein der Österreicher noch nicht weit gediehen, verbindet sich damit auch eine Vielzahl zulassungsrechtlicher Fragen. So ist es etwa nicht erlaubt, eine Drohne zum Spaß mit einer Kamera zu bestücken und überall fliegen zu lassen. Es geht nicht nur um luftfahrtrechtliche Fragen, sondern auch um Privatsphäre.

STANDARD: Und im professionellen Bereich?

Fortner: Die Branche der Unmanned Aerial Vehicles, UAV, hat in den letzten fünf Jahren einen veritablen Boom erlebt – von Start-ups bis zu etablierten Unternehmen. Am Ende des Tages wird meiner Meinung nach allerdings nur ein Drittel überleben, weil derzeit gerade in Europa viele bei der Entwicklung in die gleiche Richtung arbeiten. Schiebel ist in Österreich eine Ausnahme. Sie sind den heimischen "Kleinen" entwicklungstechnisch nicht nur zehn bis 15 Jahre voraus, sondern sie liefern sowohl für die OSZE als auch für diverse zivile Anwendungen. Das Unternehmen erzeugt Kamera-Helikopter mit mehr als 150 Kilogramm. In dieser Gewichtsklasse ist für die Zulassung die Europäische Luftfahrtagentur EASA zuständig. Unter 150 Kilogramm ist nach EU-Recht derzeit die nationale Luftfahrtbehörde, in Österreich also die Austro Control, zuständig.

STANDARD: Weitere österreichische Produzenten?

Fortner: Dynamic Perspective zum Beispiel stellt mit circa 60 Kilogramm die nächstkleineren Drohnen nach Schiebel her. Das in Wien ansässige Unternehmen ist auf Filmaufnahmen und die Entwicklung und Herstellung von Kamera-Stabilisierungssystemen (Gimbals, Anm.) spezialisiert. Der Erstflug eines UAV von Dynamic Perspective im Jänner 2014 war nicht bloß für das Unternehmen ein Erstflug, sondern eine österreichische Premiere, weil es der erste von der Austro Control zugelassene Einsatz einer zivilen, kommerziellen Drohne in Österreich war. Heimische Drohnenfirmen werden nur mit Nischenprodukten überleben. Das macht auch den Erfolg der heimischen Zulieferer für die bemannte Luftfahrtindustrie aus. Denken Sie an FACC mit der Compositenische oder Böhler mit bestimmten Schmiedeteilen.

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Foto: ap/Alex Brandon

STANDARD: Wie kann man UAVs einteilen?

Fortner: Unter der 25-Kilogramm-Grenze tut sich jede Menge. Hier ist Riegl Lasertechnik aus dem Waldviertel zu erwähnen. Mit ihrem Ricopter werden beispielsweise Geodaten von Landschaften ausgewertet und anschließend ein kartografisches Modell erstellt. Twins aus Tirol hat sich mit Multirotorsystemen ebenfalls auf die Entwicklung von UAV-Systemen zur Gewinnung von Geodaten spezialisiert. Diamond Aircraft aus Wiener Neustadt wiederum spielt in einer ganz anderen Liga mit weit jenseits von 150 Kilogramm. Sie statten mittlerweile auch ihre klassischen bemannten Flieger mit – auch von Österreich – geförderten Projekten mit Avionik aus, die in der Lage ist, mittelfristig auch unbemannt zu fliegen. Im sogenannten eSafe-Projekt wurde kürzlich vorgestellt, wie das Gerät selbstständig landen kann, wenn dem Piloten etwas passiert. Das ist der erste Schritt zum OPV – Optionally Piloted Vehicle. Diamond sind derzeit die Einzigen in Österreich, die aus der bemannten Luftfahrt kommen und in Richtung unbemannter gehen.

STANDARD: Für welche Branchen sind unbemannte zivile Drohnen besonders interessant?

Fortner: Grob gesehen gibt es zwei Bereiche: dort, wo Drohnen bemannte Befliegungen substituieren. Klassisches Beispiel dafür sind Überlandbefliegungen zu Inspektionszwecken von Elektroleitungen und Bahnnetzen, Vermessungen von Landschaften. Der zweite Bereich wäre jener, wo Drohnen gänzlich neue Gebiete erobern, wo bisher kein Luftfahrzeug zum Einsatz kam. In Österreich werden derzeit 90 Prozent der Drohnenflüge in der Foto- und Filmindustrie eingesetzt. Für die Geoindus- trie werden künftig Drohnen mit speziellen Sensoren beispielsweise den Zustand eines Berges nach einem Murenabgang erfassen oder mittels Wärmebildkamera Verunglückte in schwer zugänglichen Gebieten finden können.

STANDARD: Industriespionage macht Ihnen keine Sorge?

Fortner: Nein, diese passiert heute noch hauptsächlich über Social Engineering oder klassisches Hacken. Der Schutz der Privatsphäre macht mir viel mehr Sorgen, wenn eine Drohne beispielsweise über Nachbars Garten fliegt. In Österreich hat man versucht, mit dem Luftfahrtgesetz die Frage nach der Privatsphäre mitzunehmen. Nach der Rechtsauslegung des österreichischen Verkehrsministeriums ist eine Drohne, sobald eine Kamera auf ihr montiert ist, bei der Austro Control zulassungspflichtig. 2013 wurde das Gesetz so durch den Nationalrat geschickt. Nur wenn der Zweck des Fluges das Fliegen selbst ist, ist es ein Modellflug.

STANDARD: Wie sieht es mit den Zulassungen aus?

Fortner: Modellflieger über 25 Kilogramm müssen beim Aeroclub zugelassen werden. Für alles andere ist die Austro Control zuständig, da gibt es zwei Kategorien: Drohnen der Klasse 1 sind als Sichtflugdrohnen klassifiziert – man nennt dies VLOS, Visual Line of Sight. Das bedeutet, der Pilot muss ohne Hilfsmittel wie zum Beispiel einen Feldstecher immer Sichtverbindung zu dem Gerät haben, die Drohnen dürfen 150 Meter in die Luft steigen. Dafür gibt es hierzulande derzeit rund 300 Zulassungen. Für Ausnahmen, wie zum Beispiel das Abfliegen von Windkrafträdern, braucht man eine zusätzliche Bewilligung. In Wien ist der Drohnenflug im Übrigen nur mit einer Sonderbewilligung zulässig. Mit Klasse 2 – BVLOS, Beyond Visual Line of Sight – kann man theoretisch ohne Sichtverbindung fliegen. Sie ist in Österreich derzeit noch nicht zulassungsfähig, entsprechende Systeme und Regularien fehlen. Frankreich, überhaupt Vorreiter auf diesem Gebiet, ist da schon etwas weiter und experimentiert bereits mit Stromversorgern zur Inspektion von Überlandleitungen mit Zwischenlösungen in Form von Relaisstationen.

STANDARD: EU-weit gibt es noch keine einheitlichen Regularien?

Fortner: Es wäre Aufgabe der EASA, im Auftrag der EU-Kommission sich etwas einfallen zu lassen. Doch europäische Regelungen – Stichwort: Harmonisierung – lassen noch auf sich warten, auch wegen offener Zuständigkeitsfragen. Alle Behörden sind sehr vorsichtig. Mein Rat daher: Bevor wir auf europaweite Regeln warten, sollten wir verstärkt national arbeiten. International sind die Ambitionen sehr groß: 150.000 neue Jobs bis zum Jahr 2050 könnten laut EU geschaffen werden.

STANDARD: Ein Blick in die Zukunft?

Fortner: Die Zivilluftfahrtorganisation ICAO mit Sitz in Montreal als UNO-Sonderorganisation ist sehr engagiert. Bei einem Drohnensymposion im März wurden Experten aus aller Welt geladen. Eines der Ergebnisse war, dass es eine Aufteilung in Teilbereiche braucht. Was muss geregelt und zulassungspflichtig sein? Es braucht Regelungen, was Sensoriksysteme erfüllen müssen, um einen anderen Flugkörper zu entdecken und ausweichen zu können. Zentrale Antworten gibt es noch nicht. Die Behörden fragen natürlich nach den Vorgaben, denn solche Regularien entstehen meist gemeinsam mit der Industrie. Die ICAO sieht für entsprechende Antworten einen Zeitplan von 2018 bis 2020 als realistisch. (Sigrid Schamall, 17.10.2015)