München/Wien – Der Rechtsstreit zwischen der Hypo-Bad-Bank Heta und der BayernLB geht trotz Vergleichs munter weiter. Das diene der Rechtssicherheit und gefährde den Generalvergleich zwischen Republik und Freistaat Bayern in keiner Weise, hieß es am Donnerstag in Reaktion auf einen Bericht der Presse. Zur Erklärung: Im Streit zwischen BayernLB und Heta haben die Österreicher einen Prozess in erster Instanz verloren. Daraufhin schlossen die beiden Eigentümer der Banken einen Vergleich. Österreich zahlt dabei 1,23 Mrd. Euro an Bayern.

Der Grund für die Fortsetzung der Streitigkeiten: Heta und BayernLB mussten unabhängig vom Vergleich ihrer Eigentümer selbst Vergleichsverhandlungen führen. Damit alles "wasserfest" wird, wird das Verfahren in München zu Ende geführt.

Das Fortführen bedeute "mitnichten einen Dealbreaker und bringt volle Rechtssicherheit" im Hinblick auf den Generalvergleich, hieß es von einem Insider. Alle Parteien also der Freistaat Bayern, dessen BayernLB sowie die Republik Österreich und ihre Heta wollten den Vergleich. Da die BayernLB keine Organbeschlüsse für den Vergleich mit der Heta gefasst hat, ist davon auszugehen, dass das Fortführen trotz ursprünglichem Einspruch seitens der Heta gegen das erstinstanzliche Urteil auf deren Initiative zurückgeht.

Sowohl die Heta als auch die Bayern sind der Meinung, dass es im Sinne des politisch geplanten Vergleichs zwischen Republik und Freistaat das Beste ist, auf ihrer Ebene BayernLB/Heta volle Rechtssicherheit herzustellen. Verliert die Heta zweitinstanzlich in München, müssen die von der BayernLB eingeforderten und noch offenen 2,4 Mrd. Euro gegebenenfalls quotal aus der Abwicklung bedient werden. Die 1,23 Mrd. Euro wären ein Teil davon. Die BayernLB geht fix davon aus, zweitinstanzlich zu gewinnen. Im Sinne der anderen Gläubiger würde bei einem Sieg die gesamte Streitsumme von rund 4,8 Mrd. Euro der Heta gehören. Verliere man, sei die Summe mit 2,4 Mrd. Euro gedeckelt. (APA, 15.10.2015)