Der deutsche Bundestag hat am Freitag ein neues Gesetz zur Speicherung von Kommunikationsdaten beschlossen. Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung (VDS) war in Deutschland 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Der Europäische Gerichtshof bestätigte diese Ansicht, die VDS basierte ja auf einer EU-Richtlinie – mit Konsequenzen für Österreich. Nun wird die deutsche Regierung eine mildere Version der Speicherung einführen. So sollen die Daten nun "lediglich" zehn Wochen dokumentiert werden, Standortdaten nur vier Wochen.
SMS: Inhalte trennen unmöglich
Wie nun bekannt wurde, werden allerdings auch Inhalte von SMS erfasst. Das liegt daran, dass hier eine technische Trennung zwischen sogenannten Metadaten (Kommunikationspartner, Standort et cetera) und Inhaltsdaten nicht möglich ist. Laut "Süddeutscher Zeitung" wird dieser Inhalt aber durch eine Maske ausgeblendet werden.
Die Oppositionsparteien Grüne und Linke äußerten ebenso wie zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen heftige Kritik an dem Gesetzesentwurf. Für Aufregung sorgte die Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU), die in der Debatte Datenschutz mit Täterschutz gleichsetzte.
Nutzen nicht belegt
Auch die Datenschutzbeauftragten der einzelnen Bundesländer warnten vor der Massenüberwachung, die tief in die Rechte der einzelnen Bürger eingreife. Außerdem sei der Nutzen der Vorratsdatenspeicherung nicht belegt. Für Kommunikationsprovider ergeben sich hohe Kosten von bis zu 260 Millionen Dollar. Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz wurden bereits angekündigt. Der Entwurf wurde im Bundestag mit 404 Jastimmen, 148 Gegenstimmen und sieben Enthaltungen angenommen. (fsc, 16.10.2015)