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Für Betriebe, die bei der Registrierkasse anfangs säumig sind, gibt es bis Ende März 2016 keine Sanktionen.

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Wien – Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) befürchtet bei der Registrierkassenpflicht keinen Einnahmenentfall durch die späteren Strafen. Im ersten Quartal 2016 sollen Betriebe nur beraten werden, für die darauffolgenden drei Monate sind die Firmen gefordert, eine Begründung zu nennen, für den Fall, dass sie keine Registrierkasse besitzen. Die Verordnung soll in zwei Wochen vorliegen.

In den ersten drei Monaten des Jahres 2016 (bis 31. März) soll beim Umrüsten auf die Registrierkassen Straffreiheit gewährt werden. In einem zweiten Schritt bis 30. Juni 2016 müsse der betroffene Betrieb eine "nachvollziehbare Begründung" liefern, warum die Umstellung noch nicht erfolgt sei – etwa bei einem Lieferengpass. Wird eine Begründung vorgelegt, sei keine Strafe vorgesehen, hieß es aus Schellings Büro.

"Fairer Vorgang"

Der Finanzminister erklärte am Dienstag vor dem Ministerrat gegenüber Journalisten, er rechne "selbstverständlich" mit den kalkulierten Einnahmen, denn die Frist für die Einführung werde nicht verändert und bleibe bei 1. Jänner 2016. "Wir werden nicht gleich mit der Strafe auf die Betriebe zukommen. Das ist, glaube ich, ein fairer Vorgang", so Schelling.

Er forderte allerdings von den Unternehmen und der Wirtschaftskammer eine Art "freiwillige Selbstverpflichtung" ein. Diese müssten dafür Sorge tragen, dass keine Kassen ausgeliefert werden, die 2017 den Anforderungen nicht entsprechen. Diese Anforderungen seien den Herstellern von Kassen und Software bereits bekannt, so der Minister. (APA, 20.10.2015)