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Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics.

Foto: APA/Schlager

Wien – Der Oberste Gerichtshof (OGH) ist der Empfehlung der Generalprokuratur gefolgt und hat am Dienstag die Urteile gegen Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics und den früheren Immofinanz-Aufsichtsratschef Helmut Schwager bestätigt. Petrikovics war 2013 wegen Untreue zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, Schwager hatte viereinhalb Jahre ausgefasst. Die bedingte Haftstrafe für den früheren Prokuristen Christian Thornton hingegen wurde von 24 auf 15 Monate reduziert, weil keine Bereicherungsabsicht vorlag, wie OGH-Richter Michael Schwab begründete.

Damit hat das Höchstgericht die Nichtigkeitsbeschwerden Petrikovics' und Schwagers ebenso verworfen wie die Berufung der Staatsanwaltschaft. Den Gerichtssachverständigen, der sowohl im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft als auch im Hauptverfahren vor Gericht tätig war, befand der OGH für nicht befangen. Die bloße Tätigkeit eines Sachverständigen für die Staatsanwaltschaft mache ihn noch nicht befangen, führte Richter Schwab aus.

Ähnlich hatte Generalanwalt Harald Eisenmenger argumentiert. Eine gute Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden mit dem Gutachter könne "niemals" Befangenheit bewirken. "Da muss schon etwas Konkretes sein – etwa wenn der Staatsanwalt den Sachverständigen auf Skiurlaub eingeladen hat." Zudem habe sich das Straflandesgericht in seinem Urteil auf die gutachterlichen Ausführungen der Hauptverhandlung gestützt, nicht auf die Expertise des Ermittlungsverfahrens.

Einzelfall prüfen

Auch der Verfassungsgerichtshof habe erkannt, dass die Gutachterfrage nicht pauschal zu regeln, sondern im Einzelfall zu prüfen sei. "Sie haben in der Hauptverhandlung tagelang versucht, den Sachverständigen zu kritisieren", und Privatgutachten vorgelegt, sagte Eisenmenger in Richtung der Verurteilten und ihrer Anwälte. Die Gelegenheiten, sich mit der "Expertise des Sachverständigen" auseinanderzusetzen, seien also "ausreichend" gewesen.

Bestätigt hat das Höchstgericht die Schadenersatzansprüche der privatbeteiligten Constantia Privatbank (CPB, nunmehr Aviso Zeta) sowie Immofinanz (Imbea). Petrikovics und Schwager müssen an diese Firmen des früheren Immofinanz-Konzerngeflechts mehr als vier beziehungsweise mehr als sieben Millionen Euro zahlen. Die Kritik, die Verfahrensdauer sei mit siebeneinhalb Jahren überlang gewesen, teilte der OGH nicht. Bei komplexen Wirtschaftsprozessen sei das im Fall langer Stillstände kritisch, in der Causa Aktienoptionen aber nicht der Fall gewesen.

Petrikovics und Schwager müssen wahrscheinlich noch heuer ins Gefängnis. Nach der schriftlichen Ausfertigung des OGH-Spruchs geht der Akt zurück ans Wiener Straflandesgericht, das Petrikovics und Schwager eine Aufforderung zum Haftantritt zustellen lassen wird, der sie binnen eines Monats Folge zu leisten haben. (APA, red, 20.10.2015)