Stephan Templ soll den Staat getäuscht haben – sein Fall erregt international Aufsehen.

Foto: Heribert Corn

Bei seinem Haftantritt in der Strafanstalt Wien-Simmering habe Stephan Templ "sehr gefasst" gewirkt, mailte seine Lebensgefährtin vor zwei Wochen an Freunde und Unterstützer. Man könne die Szene auf Youtube verfolgen. Wer den beigefügten Link anklickt, sieht den 55-jährigen Historiker und Restitutionsexperten ruhig, aber auch bang. Er umarmt Freunde, nimmt seine Tasche und verschwindet schließlich hinter den Stahltüren des Gefängnisses.

Mittlerweile ist er im österreichischen Strafvollzug angekommen. Es gab Reibereien, weil er koscheres Essen verlangt hatte und nicht sofort bekam. Er wurde am Wochenende eingeschlossen, während sein Zellengenosse nach Hause durfte. "Das ist die Realität des österreichischen Strafvollzugs: lange Einschlusszeiten, zu viel Bürokratie, ein in sich geschlossenes System. Leider", sagt der Linzer Strafrechtsexperte Alois Birklbauer.

Ein Gnadengesuch Templs an den Bundespräsidenten blieb erfolglos: Das Justizministerium unterstützte das Gesuch nicht – dies ist aber die Voraussetzung für eine präsidiale Begnadigung.

Templ war in erster Instanz zu drei Jahren Haft wegen schweren Betrugs verurteilt worden, weil er im Restitutionsverfahren um das Palais Fürth in der Wiener Josefstadt falsche Angaben gemacht haben soll. Das ehemalige Sanatorium war im Familienbesitz der Fürths. 1938 wurde das Palais "arisiert" und diente fortan als Lazarett, nach dem Krieg der US-Botschaft als Konsulat. 2005 entschied die Schiedsinstanz für Nationalrestitution, dass das Gebäude an die rechtmäßigen Erben zurückzugeben sei.

Mit vielen angelegt

Templ setzte sich im Restitutionsverfahren für seine Mutter ein und legte sich dabei mit vielen an – auch mit anderen Erben. Einen Verkauf des Palais an einen Investor, dem die anderen zustimmten, verhinderte er.

Laut Urteil im Strafprozess gab er seine Mutter als einzige Tochter eines Erbenpaares an – und verschwieg deren verhasste Schwester, der die Hälfte der zugesprochenen Restitutionssumme von 1,1 Millionen Euro zugestanden wäre. Die Richterin warf Templ vor, er habe versucht, "möglichst viel Geld zu lukrieren". US-Diplomat Stewart Eizenstat meint, es sei nicht Aufgabe eines Antragstellers, die Erben zu finden. Das Gericht sah das anders.

Das Oberlandesgericht Wien hat Templs Strafe abgemildert, auf ein Jahr unbedingte und zwei Jahre bedingte Haft. Senatsvorsitzende Charlotte Habl argumentierte jedoch, Templ habe seine Tante gleich viermal verschwiegen.

Viele Fragen bleiben offen. Hat hier einer den reichlich verspäteten Restitutionswillen der Republik Österreich missbraucht? Oder hat er die Rechnung dafür bekommen, dass er der Republik mehrfach auf die Füße trat? Eindeutig ist das nicht zu beantworten.

Die NZZ mutmaßte, das Urteil sei durch "Revanchegelüste" des Staates zustande gekommen. Templ hatte 2001 ein Buch namens Unser Wien – Arisierung auf österreichisch geschrieben, in dem er harte Kritik an der Restitutionspraxis geübt hatte. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung sah ein "kafkaeskes Verfahren". Die New York Times schrieb kürzlich, dieser Prozess zeige, dass Österreich seine Nazi-Vergangenheit nicht bewältigt habe.

Fragt man Juristen, ist der Fall klar: Das erstinstanzliche Urteil war "hart, aber nicht ungerecht", sagt Rupert Wolff, Präsident des österreichischen Rechtsanwaltskammertags. Wolff: "Die Justiz ist in Österreich wirklich unabhängig und nicht beeinflussbar durch politische Belange." Obwohl in diesem Fall das erstinstanzliche Urteil "streng" gewesen sei – die Justiz habe es intern korrigiert. Ähnlich sieht das Birklbauer: "Drei Jahre sind kein mildes Urteil."

Im Justizministerium will man sich zu dem Prozess und seinen Ausgang nicht äußern. Entsprechend knapp antwortet der Leiter der Strafsektion, Christian Pilnacek. Keineswegs behaupte der Staat, geschädigt worden zu sein. Aber der Restitutionsfonds sei getäuscht worden, die Tante geschädigt. Dass der Fall Templ so eskaliert sei, bedaure er, sagt Pilnacek: "Man muss die rechtlichen Möglichkeiten auch ausschöpfen. Das ist zuletzt nicht geschehen – kein Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest, kein Antrag auf Wiederaufnahme, kein Antrag auf Hemmung des Strafvollzugs."

Entsetzte Erben

der STANDARD fragte bei Templs Verteidiger, dem Londoner Menschenrechtsanwalt Robert Amsterdam, an, ob er auf Rechtsmittel verzichtet habe. Die Anfrage blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

Einige Erben sind über den Prozess und seinen Ausgang entsetzt. Die Journalistin Marietta Pritchard, die in Amherst, Massachusetts, lebt, hat ein Buch über ihren Großvater Ernst Fürth, Among Strangers, geschrieben, in dem auch das Restitutionsverfahren thematisiert wird. Darin kommt Templ nicht gut weg. Pritchard beschreibt, wie der entfernt Verwandte aufgetreten sei, wie er zu vereinbarten Treffen entweder nicht erschienen oder gegen alles gewesen sei – ohne seine Ablehnung zu erklären oder zu begründen. In dem Buch heißt es auch, Templ habe die Opfer in seiner Familie durch sein Verhalten erneut traumatisiert und viktimisiert. Und dennoch: Marietta Pritchard sagt dem STANDARD nun, sie halte das Urteil gegen Templ für "ungerecht, eigentlich illegal". Das Argument, der Staat sei getäuscht worden, sei eine "konstruierte Anschuldigung".

Der Journalist Karl Pfeifer schrieb in einem Blog: Österreich habe jahrzehntelang alles getan, um Eigentum nicht freiwillig herauszugeben. Wer das kritisiere, so Pfeifer, solle achten, "der Justiz keinen Vorwand zu liefern, wieder einmal ein ungerechtes, dem elementaren Rechtsempfinden entgegengesetztes Urteil, zu fällen".

Die Republik wird zu tun haben, diesen Vorwurf zu entkräften. (Petra Stuiber, 25.10.2015)