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Die Partei GERB des bulgarischen Ministerpräsidenten Bojko Borissow bleibt bei den Kommunalwahlen stärkste Kraft. Borissow besuchte am Sonntagabend Brüssel, um mit anderen Staats- und Regierungschefs Wege aus der Flüchtlingskrise zu suchen. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hieß ihn herzlich willkommen.

Foto: REUTERS/Eric Vidal

Sofia – Aus den Kommunalwahlen in Bulgarien ist die bürgerliche Regierungspartei GERB (Bürger für europäische Entwicklung Bulgariens) als stärkste politische Kraft hervorgegangen. Am parallel stattgefundenen Referendum über die Einführung der Online-Stimmabgabe haben sich 39 Prozent der Wahlberechtigten beteiligt. Nun muss die entsprechende Wahlgesetzänderung vom Parlament entschieden werden.

Erwartungsgemäß ist die Oberbürgermeisterin der Hauptstadt Sofia, Jordanka Fandakowa, aus der GERB-Partei des Regierungschefs Bojko Borissow wiedergewählt worden. Ersten Hochrechnungen zufolge erhielt sie 59,9 Prozent der Stimmen und tritt somit ihre dritte Amtszeit an. Den Angaben des Meinungsforschungsinstituts Alpha Research zufolge wurde auch der Bürgermeister der Schwarzmeerstadt Warna wiedergewählt. Iwan Portnich von der Regierungspartei GERB erhielt 58 Prozent der Stimmen. Einen bemerkenswerten Wahlsieg feiert auch der amtierende Bürgermeister der zweitgrößten bulgarischen Schwarzmeerstadt Burgas. Für Dimiter Nikolow (GERB) stimmten 84 Prozent der Wähler ab.

Die Wahlbeteiligung lag ersten Berechnungen zufolge bei 46,6 Prozent. Die 6,3 Millionen Wahlberechtigten waren am Wahlsonntag auch aufgefordert, in einem Referendum zu entscheiden, ob sie künftig bei Wahlen ihre Stimme auch elektronisch abgeben dürfen. Dafür haben sich 72 Prozent ausgesprochen, wie das Staatsradio unter Berufung auf Hochrechnungen des Meinungsforschungsinstituts Afis meldet. Am Referendum beteiligten sich allerdings weniger Bulgaren – 35,5 Prozent, was allerdings ausreicht, um das Ergebnis anzuerkennen. Ob das E-Voting in Bulgarien eingeführt wird, entscheidet aber das Parlament, da die Wahlbeteiligung am Referendum die gesetzlich erforderliche Wählerzahl bei den letzten Parlamentswahlen vor einem Jahr nicht erreicht hat.