Luxemburg/Brüssel – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Bayern in einem Rechtsstreit (C-490/14) mit dem österreichischen Verlag Esterbauer um den Schutz von Datenbanken gestärkt. Die EU-Richter entschieden am Donnerstag, dass geografische Daten zur Herstellung von Landkarten einen hinreichenden Informationswert hätten, um als "unabhängige Elemente" einer "Datenbank" angesehen werden zu können und deshalb schutzwürdig seien.

Bayern gibt für das gesamte Landesgebiet topografische Karten im Maßstab 1:50.000 heraus. Der Freistaat streitet mit dem Verlag Esterbauer, der Tourenbücher, Karten für Radfahrer, Mountainbiker und Inline-Skater herausgibt, um die Nutzung der staatlichen Karten. Bayern sieht sein ausschließliches Recht an den Karten als Datenbanken verletzt. Das Urteil der EU-Richter unterstützt die Argumentation des Freistaats. Den konkreten Fall muss jetzt der deutsche Bundesgerichtshof klären. (APA, 29.10.2015)