Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Kartellstrafe für die Handelskette Spar beziehungsweise deren Tochtergesellschaften massiv erhöht. Das Kartellgericht in Wien hatte Spar im November 2014 zu einer Geldbuße von drei Millionen Euro verdonnert – der Oberste Gerichtshof als letzte Instanz hat die Strafe nun auf 30 Millionen Euro verzehnfacht.

Spar wurde verurteilt, weil es bei Molkereiprodukten mit der Industrie in Österreich unerlaubte Preisabsprachen getätigt hat. Der OGH fungiert in dem Fall als Rekursgericht. Den Rekurs von Spar, die Buße aufzuheben beziehungsweise auf 1.000 Euro zu reduzieren, hat er zurückgewiesen. Stattgegeben hat er mit seiner Entscheidung dem Rekurs der Bundeswettbewerbsbehörde und des Bundeskartellanwalts, die höhere Strafen verlangt hatten.

Der OGH hat die Entscheidung am 8. Oktober gefällt, am Freitag wurde sie Spar zugestellt. Zur Begründung für die Verzehnfachung der Kartellstrafe geht der OGH in seiner Entscheidung auf die Bemessungsfaktoren solcher Bußen ein. Der Höchstbetrag dafür liegt laut Kartellgesetz bei zehn Prozent des Gesamtumsatzes des jeweiligen Vorjahrs – wobei darin eben auch die Umsätze der Beteiligungen einzurechnen sind.

"Angemessene Strafe"

Im "konkreten Fall", der aus Absprachen zwischen Juli 2002 und Oktober 2012 resultiert, geht der OGH von einem Konzernumsatz (2013) von 8,76 Milliarden aus. Die Geldbuße von 30 Millionen Euro erscheine daher "angemessen, sie entspricht etwa 3,5 Prozent der gesetzlich möglichen Obergrenze von 876 Millionen Euro". Schließlich müsse die Strafe auch der Abschreckung dienen, so ein Sprecher des OGH. Die vom Kartellgericht Wien als erster Instanz verhängte Strafe von drei Millionen habe "lediglich 0,0346 Prozent des Gesamtumsatzes entsprochen", rechnen die Richter vor.

Spar-Chef Gerhard Drexel kommentiert die Entscheidung in einer Aussendung so: "Wir nehmen diese Entscheidung zur Kenntnis. Über das Ergebnis sind wir jedoch enttäuscht. Bereits im erstinstanzlichen Verfahren wurden die vielschichtigen Lieferanten-Händler-Beziehungen unseres Erachtens stark vereinfacht beurteilt. Das Kartellobergericht hat sich nunmehr aus formalen Gründen nicht mehr näher mit dem Sachverhalt beschäftigt. Ein näheres Eingehen auf die Lieferbeziehungen wäre aber eigentlich unser Ansinnen in diesem Verfahren gewesen. Nun gilt es, die Entscheidung inhaltlich näher zu prüfen und zu analysieren. Wichtig ist jedenfalls, dass kein Schaden für die Konsumenten entstanden ist."

Weitere Verfahren anhängig

Damit ist aber erst ein Teil des Verfahrens entschieden. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) vermutet noch bei 16 anderen Produkten Preisabsprachen und hat entsprechende Anträge auf die Verhängung von Strafen gestellt. In diesen Punkten läuft das Verfahren aber noch.

Im Rahmen des Verfahrens der BWB war es zu massiven Auffassungsunterschieden zwischen Spar und der Behörde gekommen. Der Handelskonzern warf der BWB anlässlich der Hausdurchsuchungen in den Geschäftsräumen des Unternehmens im August 2013 Verfehlungen vor, etwa den Einsatz von "Spionagesoftware". Spar rief deswegen auch die Verwaltungsbehörden an, der Verwaltungsgerichtshof entschied aber zugunsten der BWB.

Mit der 30-Millionen-Strafe überflügelt Spar in dieser Hinsicht seinen Konkurrenten Rewe (Billa, Merkur, Penny) und setzt einen neuen Rekord. Rewe war 2013 abgestraft worden und hatte die damalige Rekordstrafe von 20,8 Millionen Euro zahlen müssen.

Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt

Gegen Drexel ermittelt in der Causa auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Drexel hatte im Kartellverfahren sinngemäß ausgesagt, er habe BWB-Chef Theo Thanner angeboten, sich zu vergleichen und die "Spionage-Angelegenheit" nicht öffentlich zu machen – so die BWB von einem Bußgeldantrag gegen Spar absehe. Thanner lehnte ab. Diese Aussage schickte die Kartellrichterin der WKStA. Sie sichtet nun die Ermittlungsergebnisse. Es gilt die Unschuldsvermutung. (Renate Graber, 30.10.2015)