Wien – Die Regierung macht mit der Verschärfung des Asylrechts nun ernst. Schon mit 15. November sollen die neuen Regeln rückwirkend gelten, geht aus dem Begutachtungsentwurf hervor, auf den sich das ÖVP-geführte Innenministerium und die SPÖ am Montag geeinigt haben. Die Regierung sieht darin die Einführung von "Asyl auf Zeit" und eine Verschärfung beim Familiennachzug vor.

Viel hat sich an den Plänen, die das Innenministerium Anfang Oktober präsentiert hatte, nicht geändert. Einzig für unbegleitete Minderjährige gibt es eine Erleichterung beim Familiennachzug. Sie müssen gewisse finanzielle Voraussetzungen nicht erfüllen, die für die anderen Flüchtlingsgruppen gelten.

"Asyl light"

Kurzfristig sind die Änderungen bei der Familienzusammenführung wohl jene mit den stärksten Auswirkungen. Personen, denen nicht Asyl, aber subsidiärer Schutz zuerkannt wird, müssen künftig drei Jahre warten, bis sie ihre Familie nach Österreich nachholen dürfen. Derzeit beträgt die Frist zwölf Monate.

Davon sind besonders Afghanen betroffenen, denen in vielen Fällen "subsidiärer Schutz", eine Art "Asyl light", zuerkannt wird. Dieser gilt für Personen, die nicht Flüchtlinge gemäß der Genfer Konvention sind, denen aber trotzdem befristet Schutz zu gewähren ist – und zwar dann, wenn ihnen in ihrer Heimat eine reale Gefahr wie Todesstrafe, Folter oder willkürliche Gewalt im Rahmen eines kriegerischen Konflikts droht. Bei den afghanischen Flüchtlingen ist das in rund 45 Prozent der positiv beschiedenen Asylfälle so.

Neben der Wartezeit müssen künftig – mit Ausnahme der unbegleiteten Minderjährigen – gewisse wirtschaftliche Rahmenbedingungen vorhanden sein, um die Familie nachholen zu können. Der Flüchtling muss etwa eine Unterkunft nachweisen, "die für eine vergleichbar große Familie als ortsüblich angesehen wird". Zudem muss er über ein Einkommen verfügen, das "zu keiner finanziellen Belastung einer Gebietskörperschaft führen könnte", er darf also zum Beispiel nicht nur die Mindestsicherung beziehen. Derzeit wären dafür monatliche Nettoeinkünfte von 872,31 Euro für Alleinstehende, 1.307,89 Euro für Ehepaare und zusätzlich 134,59 Euro für jedes Kind vorzuweisen.

Asyl bei Erstzuerkennung nur noch für drei Jahre

Diese Restriktionen gibt es auch bei anerkannten Flüchtlingen, sie werden dort aber wohl nur eine geringe Wirkung haben. Denn sie gelten nur, wenn der Antrag auf Nachzug nicht innerhalb der ersten drei Monate nach Asylzuerkennung gestellt wird und die Europäische Menschenrechtskonvention dem nicht entgegensteht.

Neben dem Familiennachzug sticht aus der Vorlage des Innenministeriums "Asyl auf Zeit" hervor. Vorgesehen ist, dass künftig Asyl nur noch für maximal drei Jahre gewährt wird. Sollte sich in diesem Zeitraum die Lage im Herkunftsland so weit stabilisieren, dass eine Rückkehr möglich ist – etwa ein Ende des Bürgerkriegs in Syrien –, müssten die Flüchtlinge Österreich verlassen. Basis für die Entscheidung sollen mindestens einmal jährlich vorgelegte Expertisen der Staatendokumentation des Innenministeriums sein. Erst wenn drei Jahre nach Erstzuerkennung die Asylgründe immer noch bestehen, wird der Status unbefristet zuerkannt.

Das Gesetz bedeute eine Rückbesinnung auf den Kern des Asylrechts, erklärte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). Das Asylrecht dürfe nicht zum Zuwanderungsinstrument verkommen: "Es geht um zeitlich befristeten Schutz, nicht mehr und nicht weniger."

Beschlossen werden kann das Gesetz angesichts des Fristenlaufs wohl nicht vor Dezember. Gelten soll es rückwirkend ab Mitte November. (APA, 2.11.2015)