Pretoria – Das Berufungsverfahren gegen den früheren südafrikanischen Sprintstar Oscar Pistorius hat am Dienstag vor einem Gericht in Bloemfontein begonnen. Staatsanwalt Gerrie Nel will den 28-Jährigen wegen Totschlags zu mindestens 15 Jahren Haft verurteilt sehen.
Die Anwälte des unterhalb der Knie amputierten Ex-Sportlers hingegen wollen an der in erster Instanz verhängten Haftstrafe von fünf Jahren wegen fahrlässiger Tötung festhalten. Pistorius nimmt an der Verhandlung nicht teil. Nach einem Jahr Haft für die tödlichen Schüsse auf seine damalige Freundin verbüßt er den Rest seiner Strafe nun im Hausarrest.
Fünf Richter am obersten südafrikanischen Berufungsgericht beginnen am Dienstag mit der Überprüfung des Urteils. Die Verhandlung wird voraussichtlich nur einen Tag dauern. Es werden keine neuen Zeugen gehört, vielmehr werden die Akten der ersten Instanz geprüft. Ein Urteil wird möglicherweise schon in wenigen Tagen, spätestens aber in den nächsten Wochen erwartet.
Einbrecher vermutet
Pistorius hatte seine Freundin Reeva Steenkamp am Valentinstag 2013 mit vier Schüssen durch die Toilettentür erschossen. Vor Gericht sagte er, er hätte in der Toilette einen Einbrecher vermutet. Pistorius wurde im vergangenen Monat nach einem Jahr Haft in den Hausarrest entlassen. Nun sitzt er den Rest seiner Strafe unter Auflagen in der Luxusvilla seines Onkel Arnold in Pretorias Diplomatenviertel Waterkloof ab.
Sollte die Staatsanwaltschaft Erfolg haben und Pistorius zu einer längeren Haftstrafe verurteilt werden, müsste er wieder in Pretorias Gefängnis Kgosi Mampuru II zurückkehren. Pistorius startete 2012 als erster beinamputierter Sportler der Olympia-Geschichte bei den Olympischen Spielen. Er wurde Achter mit der Staffel über 4 x 400 Meter und kam als Einzelstarter bis ins 400-Meter-Halbfinale. Bei den Paralympics holte er Doppel-Gold. (APA, 3.11.2015)