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Kleiner als am Prospekt angegeben: Der Tank des 911er. Einen Mangel sieht das Gericht – anders als der Porschefahrer – nicht.

Foto: APA/EPA/Erichsen

Hamm/Stuttgart – Vor dem Oberlandesgericht Hamm ist der Fahrer eines Porsche 911 mit einer kuriosen Klage über einen angeblich zu kleinen Tank des Sportwagens gescheitert. Nein, der Tank des 911er sei nicht zu klein, entschied das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

Der Kläger hatte bemängelt, dass der Tank des knapp 177.000 Euro teuren Wagens laut Prospekt 67 Liter Sprit fassen soll, der Bordcomputer aber schon nach einem Verbrauch von 59 Litern eine Restreichweite von null Kilometern anzeigt.

Einen Mangel sahen die gutachterlich beratenen Richter darin aber nicht: Um den Motor vor schädlichen Schwebeteilchen im Benzin zu schützen, verbleibe eine Restmenge von 3,3 Liter Benzin im sogenannten Pumpensumpf des Tanks und werde von der Kraftstoffpumpe nicht erreicht. Weitere 3,1 Liter blieben ebenfalls zum Schutz des Motors in der Anzeige des Bordcomputers unberücksichtigt. Ansonsten würde der Tank so weit leer gefahren, dass die Pumpe etwa beim extremen Kurvenfahren Luft ansaugen könnte, was ebenfalls zu Motorschäden führen könne, erläuterte das Gericht. (APA, 4.1.2015)