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Der Gesetzesentwurf des neuen Wiener Wettengesetzes sieht ein Verbot von Live-Wetten auf Sportereignisse vor. Wetten darauf, welcher Fußballspieler als nächstes eine Gelbe Karte kassiert oder welcher Verein einen Einwurf zugesprochen bekommt, sollen in Wettlokalen künftig nicht mehr möglich sein.

Foto: AP/Margarethe Wichert

Wien – Die Stadt Wien verschärft ihr Vorgehen gegen Glücksspiel und Wetten: Nach dem Aus des Kleinen Glücksspiels sollen auch Live-Wetten auf Sportereignisse verboten werden. Der Entwurf für das neue Wettengesetz, der dem STANDARD vorliegt, wird derzeit von der EU in Brüssel geprüft. Ausgenommen vom Livewetten-Verbot sind laut Entwurf "Livewetten auf Teilergebnisse oder das Endergebnis".

Wetten darauf, welcher Fußballspieler als nächstes eine Gelbe Karte kassiert oder welcher Verein einen Einwurf zugesprochen bekommt, sollen in Wettlokalen nicht mehr möglich sein, heißt es aus dem Büro der dafür zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ). Auch ein "Teilnahmeverbot an Wetten für Personen unter 18 Jahren" sowie ein "Zutrittsverbot für Jugendliche zu Räumen mit Wett-Terminals" sind vorgesehen.

Anstieg von Wettlokalen in Wien

Laut dem Büro Sima konnte nach dem Verbot des Kleinen Glücksspiels in Wien im Frühjahr ein signifikanter Anstieg von Wettlokalen beobachtet werden, die keine entsprechenden landesrechtlichen Genehmigungen hätten. Insgesamt gebe es in Wien etwa 500 genehmigte Wettlokale.

Daraufhin wurden im Juli 2015 bereits Bestimmungen des aktuell gültigen Gesetzes aus dem Jahr 1919 ("Gesetz betreffend Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwesens") novelliert. Seither konnten 194 Wettgeräte beschlagnahmt werden – "zusätzlich zu hunderten beschlagnahmten Glücksspielgeräten", wie es aus dem Büro Sima heißt.

Bis zu 22.000 Euro Strafe

Seit Juli können – analog dem Glücksspielgesetz – bei Verstößen auch Strafen bis zu 22.000 Euro verhängt oder eine Betriebsschließung ausgesprochen werden.

Das neue Wiener Wettengesetz hat weitere Schritte zum besseren Spielerschutz im Fokus: Wetten ab 18, Ausweispflicht, Betrieb nur von 6 bis 24 Uhr, keine Einsätze von mehr als 50 Euro pro Wette bei Einzelaufstellungen von Wett-Terminals etwa bei Tankstellen. Bei Wetteinsätzen von mehr als 1000 Euro müssen Betreiber im sogenannten "Wettbuch" Identität, Daten des Lichtbildausweises und die Höhe des Einsatzes der Wettkunden festhalten. Mit dieser Maßnahme soll Geldwäsche und Wettbetrug bekämpft werden.

Helmut Kafka vom Automatenverband befürchtet mit den strengen Vorgaben ein Sterben der Wettbüros. Internationale Online-Anbieter mit "Büros" in Steueroasen würden davon profitieren. Kafka kritisiert, dass das Magistrat laut neuem Gesetz ermächtigt wird, auch von Kunden Daten wie Name, Geburtsdatum, Adresse oder Staatsangehörigkeit einzuheben und "zu verwenden". Laut Büro Sima sei die Sammlung dieser Daten aber nur von Wettlokalbetreibern vorgesehen. Explizit im Gesetzesentwurf stehen aber sowohl "Bewilligungsinhaber" als auch "Wettkunden".

Das Notifizierungsverfahren in Brüssel dauert etwa drei Monate, im Frühjahr 2016 könnte das neue Gesetz im Wiener Landtag beschlossen werden. (David Krutzler, 4.11.2015)