Wien – In die Debatte um die Lockerung des Amtsgeheimnisses kommt wieder Bewegung. Die Koalition hat einen Entwurf für das geplante "Informationspflichtgesetz" vorgelegt, der auch die Länder umfasst. Damit sollen bundesweit einheitliche Regeln garantiert werden. Der Vorsitzende des Verfassungsausschusses, Peter Wittmann (SPÖ), rechnet mit einem Beschluss "Anfang nächsten Jahres".

Die Regierung hat die Lockerung des strengen österreichischen Amtsgeheimnisses bereits vor Jahren zugesagt – zuletzt für 2016 –, dann aber immer wieder aufgeschoben. Zuletzt wurde das Thema im Juli vertagt. Immerhin liegt nun aber ein Entwurf für eine bundesweit einheitliche Umsetzung der geplanten neuen Regeln zur Auskunftspflicht vor. Laut Wittmann ist der Entwurf mit den Ländern akkordiert. Er wird kommenden Montag vom Verfassungsausschuss des Nationalrates in Begutachtung geschickt.

Zweidrittelmehrheit nötig

Umgesetzt werden kann die Lockerung des Amtsgeheimnisses allerdings nur mit den Stimmen der Opposition. Für die nötige Zweidrittelmehrheit bräuchte es entweder FPÖ oder Grüne. Zumindest für die Grünen sieht Justizsprecher Albert Steinhauser die Gespräche aber noch "weit von einer Einigung entfernt". Die Grünen pochen nach wie vor auf die Einrichtung eines Informationsbeauftragten als Ansprechstelle bei verweigerten Behördenauskünften. Die Regierung will abgewiesene Bürger dagegen auf den Rechtsweg verweisen.

Unklar ist, wann die neuen Regeln in Kraft treten werden. Der von der Regierung zuletzt noch angepeilte Termin 2016 wird nicht mehr zu halten sein. Im der APA vorliegenden aktuellen Entwurf ist nun von einer Verschiebung um zwei Jahre auf 2018 die Rede, wobei VP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl auf eine raschere Umsetzung hofft. "Zwei Jahre sind zu lang", sagte er der "Tiroler Tageszeitung". (APA, 5.11.2015)