Wien – Nach Ansicht des Forums Informationsfreiheit geht der Entwurf für die Lockerung des Amtsgeheimnisses nicht weit genug bzw. überhaupt in die falsche Richtung. "Das ist eine Verschlechterung, keine Verbesserung", kritisierte Josef Barth, Vorstand der Initiative, die sich seit langem für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses stark macht, am Montag in einer Aussendung.

Im Kern betrifft die Kritik die vorgesehenen Gründe für eine Geheimhaltung: Diese seien "zu breit formuliert". Staatlichen Stellen würden schlicht zu viele Vorwände geliefert, Informationen erst nicht preiszugeben. So kann etwa die Verhinderung einer "unbeeinträchtigten Vorbereitung einer Entscheidung" gelten gemacht werden oder auch das "wirtschaftliche und finanzielle Interesse" des Staates. Zudem werde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, zusätzliche Geheimhaltungsgründe "zu erfinden".

"Harm Test" fehlt

Ämter könnten so Informationen "nahezu willkürlich zurückhalten, wenn sie einfach behaupten, dass durch die Veröffentlichung ein Schaden entstehen würde", kritisiert das Forum. Eine international übliche Überprüfung des behaupteten Schadens ("Harm Test") fehle.

Auch die grundsätzliche Definition des Begriffs "Information" gehe eher in Richtung weniger denn mehr Transparenz. Und auch die Fristen für die Erteilung einer Auskunft – bis zu vier Monate – seien nicht tragbar. Weiters erneuerte die Initiative ihre Forderung nach einem Informationsbeauftragten. Fazit der Aktivisten: Mit dem Gesetz, das nun in Begutachtung gegangen ist, könnten "Ämter noch mehr verheimlichen als bisher". Es wäre somit eine Verschärfung des Amtsgeheimnisses, was wiederum gegen die Verfassung verstoßen würde.

Begutachtung bis zum 17. Dezember

Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute auf Initiative der Koalitionsparteien einhellig beschlossen, einen von SPÖ und ÖVP vorgelegten Entwurf für ein Ausführungsgesetz, das so genannte "Informationsfreiheitsgesetz", in Begutachtung zu schicken, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Bis 17. Dezember können Anmerkungen gemacht werden. (APA, 9.11.2015)