Wien – Es gibt keine DNA-Spuren, die Michaela J. belasten, keine Zeugen, die sie an den Tatorten gesehen hätten und kein Geständnis von ihr. Also muss der Schöffensenat unter Vorsitz von Ingrid Altmann aufgrund eher vager Indizien entscheiden, ob die 31-Jährige zwischen Jänner und Mai neun Autos angezündet hat.
Nachdem in Wien-Favoriten mehrere Autos in Brand gesteckt wurden, begann die Kriminalpolizei zu ermitteln. Man entdeckte J.s Vorstrafe wegen Brandstiftung und die räumliche Nähe ihrer Wohnungen zu den Tatorten. Mehrere Tage wurde sie observiert. Dabei wurde festgestellt, dass sie immer wieder nächtens ihre Wohnung verließ – einen Brand legte sie aber nie.
Man glaubte aber, ein Motiv zu erkennen: Es gab mehrere Gerichtsladungen wegen einer Delogierung und zur Polizei, aus Sicht der Exekutive könnte die Wut darüber Auslöser für einige der Brände gewesen sein.
Handy nicht bei Tatort eingeloggt
Verteidigerin Iris Augendoppler weist dagegen darauf hin, dass das nur in ein paar der neun Fälle so gewesen sei und dass es dazwischen lange Pausen gab. Und: Zumindest in einem Fall war J.s Handy weit weg eingeloggt. Wie es dorthin gekommen ist, kann die Angeklagte aber nicht erklären.
Eng wird es für sie, als ein Polizist referiert, J. sei nach ihrem Umzug in den 20. Bezirk weiter überwacht worden. Eine Kamera wurde postiert: Auf dem Film ist zu sehen, wie sie am 24. Mai zweimal das Haus verlässt – einmal von 2.03 bis 2.15 Uhr, eine Stunde später nochmals für fünf Minuten. Und in beiden Fällen wurden kurz nach ihrer Rückkehr brennende Autos entdeckt.
Der psychiatrische Sachverständige ortet keine Pyromanie, aber eine Persönlichkeitsstörung und Wiederholungsgefahr.
"Zufälle dieser Art gibt es nicht", begründet Altmann, wie der Senat zu seinem nicht rechtskräftigen Urteil von 3,5 Jahren Haft plus Einweisung in eine Anstalt gekommen ist. (Michael Möseneder, 10.11.2015)