Wien – Abseits der Scheinwerfer der Öffentlichkeit, die derzeit die Belange der Bank Austria (BA) und ihrer Mailänder Mutter Unicredit in helles Licht tauchen, kämpft der britische Ex-Bank-Austria-Aktionär Polygon immer noch gegen die Folgen des Squeeze-out durch die Unicredit.

Im Schatten des Überprüfungsverfahrens, das 72 Ex-BA-Aktionäre angestrengt hatten (und das, wie jüngst berichtet, immer noch läuft) stritten sich die Briten in einem diskreten Schiedsverfahren mit den Italienern zusammen beziehungsweise auseinander. Im Dezember 2012 verloren sie das Schiedsverfahren. Allerdings sollen sie per Vergleich um die 14 Euro je Aktie draufbezahlt bekommen haben. Offiziell wurde das nie kommentiert oder gar bestätigt.

Vier Schiedsrichter geklagt

Wie auch immer: So schnell gaben sich die Vertreter des Polygon Global Opportunities Master Fund mit Sitz auf den steuermilden Cayman-Inseln sowieso nicht geschlagen. Sie haben inzwischen alle vier Schiedsrichter, die in dem Verfahren tätig waren, wegen kollusiven Zusammenwirkens auf Schadenersatz geklagt. Es geht um rund 3,9 Millionen Euro, die Polygon als Kostenersatz fürs Schiedsverfahren geltend macht. Solch kollusives Zusammenwirken liegt, vereinfacht dargestellt, dann vor, wenn mehrere Organe oder Personen zusammenarbeiten, um einen Schaden herbeizuführen.

Die von Polygon ins Visier genommenen Schiedsrichter sind in Österreich keine ganz Unbekannten: so etwa Christoph Herbst, Rechtsanwalt und Richter am Verfassungsgerichtshof (VfGH). Er wurde Vorsitzender des Schiedsgerichts, nachdem der Grazer Wirtschaftsprüfer Fritz Kleiner als solcher abgelehnt und abberufen worden war. Weiter auf der Beklagtenliste: der Wirtschaftsprüfer, Grand-Thornton-Partner und Unidozent Walter Platzer sowie Rechtsanwalt Hellwig Torggler und der oben genannte Wirtschaftsprüfer Kleiner.

Die Anwälte des Fonds, die zu keiner Stellungnahme bereit waren, behaupten sinngemäß, die Schiedsrichter hätten zur Bestimmung des Abfindungspreises einen Sachverständigen ausgewählt, von dem sie wussten, dass er ein für Polygon nachteiliges Gutachten erstellen werde. Zudem sollen sie das Schiedsverfahren "bewusst zum Nachteil" des Ex-BA-Aktionärs manipuliert haben – der für Polygon negative Schiedsspruch sei die Folge daraus gewesen.

Schiedsspruch gilt

Das Handelsgericht (HG) Wien hat die Klage Polygons am 27. August 2015 aber ohne Beweisaufnahme abgewiesen. Die Begründung: Schiedsrichter hafteten nur dann, wenn der Schiedsspruch erfolgreich angefochten wurde (man nennt dies das "Haftungsprivileg des Schiedsrichters").

Das ist laut Urteil des HG Wien im konkreten Fall aber nicht passiert: Zwar hat Polygon 2013 beim Handelsgericht auch eine Klage auf Aufhebung des Schiedsspruchs eingebracht – eine Entscheidung gibt es aber noch nicht. Unter anderem deshalb, weil die Kläger Ablehnungsanträge gegen die Richterin eingebracht haben.

Unicredit hatte die Minderheitsaktionäre 2008 ausgeschlossen – und ihnen eine Barabfindung von 129,40 Euro je Aktie ausbezahlt. Der britische Hedgefonds war spät in die BA eingestiegen, besaß zuletzt rund fünf Prozent an der Bank – mit der Abfindung gaben sich die als streitlustig bekannten Aktionäre nicht zufrieden.

Mehr als sieben Jahre nach dem Squeeze-out und drei Jahre nach dem Schiedsspruch geht ihr Streit also weiter. Denn Polygon hat Berufung gegen das Urteil des Handelsgerichts erhoben, nun ist das Oberlandesgericht Wien am Zug. (Renate Graber, 10.11.2015)