Bild nicht mehr verfügbar.

BZÖ-Chefin Johanna Trodt-Limpl will gegen die Entscheidung des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats Einspruch erheben.

Foto: APA / Gert Eggenberger

Wien – Das BZÖ ist als erste Partei zu einer Geldbuße wegen eines unrichtigen Rechenschaftsberichtes verurteilt worden. Weil in der Bilanz für das Jahr 2013 keine Angaben zur niederösterreichischen Landespartei gemacht wurden, verhängte der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt 15.000 Euro Strafe. Die Partei will berufen und fehlende Unterlagen nachliefern.

Dass die Finanzen des niederösterreichischen BZÖ im Rechenschaftsbericht 2013 fehlen, ist Folge parteiinterner Wirren: Nach dem Ausschluss des EU-Abgeordneten Ewald Stadler gab die Landespartei ihre Selbstauflösung bekannt, die Bundesspitze kündigte daraufhin einen Neustart an. Zwar erfolgte die Auflösung nach Ansicht des Senats im Kanzleramt nicht statutenkonform. Dennoch steuerte die "alte" Landespartei für die Parteibilanz 2013 keine Unterlagen bei, bei der "neuen" Landespartei gab es 2013 keine Finanzbewegungen zu vermelden.

Verstoß gegen Rechenschaftspflicht

Der Rechnungshof wertete das Fehlen der Niederösterreicher jedenfalls als Verstoß gegen die Rechenschaftspflicht – was nun auch der Senat so sah und eine Geldbuße verhängte. Allerdings wurde der mögliche Strafrahmen von bis zu 30.000 Euro für fehlerhafte Rechenschaftsberichte nur zur Hälfte ausgeschöpft. BZÖ-Chefin Johanna Trodt-Limpl kündigte auf APA-Anfrage Berufung an: "Wir werden das beeinspruchen und die Unterlagen nachbringen." Apropos: Auch die bereits fällig gewesene Bilanz für 2014 will die Partei noch nachliefern.

Nicht weiter nachgegangen ist der Rechnungshof dem Vorwurf, das BZÖ habe Teile des Nationalrats-Wahlkampfes 2013 verbotenerweise durch den Parlamentsklub finanziert. Dem Senat wurde lediglich mitgeteilt, dass die Vorwürfe "mangels originärer Einschau- und Prüfungsrechte" nicht entkräftet werden konnten. Dieser stellte das Verfahren daraufhin ein. Damit bleibt dem BZÖ, wie zuvor schon der FPÖ, eine Strafe wegen verbotener Wahlkampffinanzierung durch den Parlamentsklub erspart.

Ähnliche Vorwürfe gegen SPÖ

Die Entscheidung bezüglich ähnlicher Vorwürfe gegen die SPÖ dürfte dieser Tage folgen. Bereits beim Bundesverwaltungsgericht anhängig ist die Berufung des Teams Stronach gegen die 567.000 Euro Geldstrafe wegen Überschreitens der Wahlkampfkosten-Obergrenze bei der Nationalratswahl 2013. (APA, 10.11.2015)