Brüssel – EU-Mitgliedsstaaten sollen es Flüchtlingen ermöglichen, Konten zu eröffnen, damit diese sich möglichst schnell in der neuen Heimat integrieren könnten. Das sagte EU-Finanzkommissar Jonathan Hill am Dienstag. Flüchtlinge sollten Zugang zu Basisbankdiensten erhalten, so Hill.

Das ohnedies im Rahmen der Zahlungskontorichtlinie der EU beschlossene "Basiskonto" soll künftig auch sozial und wirtschaftlich Benachteiligten ermöglichen, am Zahlungsverkehr teilzunehmen. Geplant ist, dass ab September 2016 jeder einen Rechtsanspruch auf ein solches Konto hat. Hill drängt die Mitgliedsstaaten zur Eile und hält es für angebracht, diese Frist nicht auszuschöpfen.

Gesetzesentwurf in Begutachtung

Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) verschickte vergangene Woche den Gesetzesentwurf für das Verbraucherzahlungskontogesetz zur Begutachtung. Im Februar soll der Entwurf ins Parlament kommen. Mit dem Gesetz wird die Richtlinie in Österreich umgesetzt.

Derzeit gibt es rund 150.000 Personen in Österreich, die kein Konto haben. Künftig sollen die Banken niemandem ein Basiskonto verwehren können. Das neue Basiskonto soll alle Funktionen eines Zahlungskontos bieten, wie Überweisungen für Miete, Strom, Wasser, Telefon, Empfang von Zahlungen aus Arbeitsverträgen oder sozialen Unterstützungsleistungen, und auch mit einer Bankomatkarte verbunden sein. Lediglich einen Überziehungsrahmen wird es nicht geben.

Die EU-Kommission erwartet bis 2017 die Ankunft von drei Millionen weiteren Flüchtlingen in Europa, wie sie vor einer Woche in ihrem Wirtschaftsausblick für die Jahre 2015 bis 2017 erklärte. Sie rechnet demnach mit der Ankunft von einer Million Flüchtlingen in diesem Jahr, 1,5 Millionen im Jahr 2016 und einer halben Million im Jahr 2017. (red, 10.11.2015)