Wien – In Sachen Holland- und Schiffsfonds des deutschen Emissionshauses MPC hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) einen Etappensieg errungen. Die Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft muss ihre Ermittlungen gegen MPC-Verantwortliche wieder aufnehmen, so das Straflandesgericht. Insbesondere die deutschen "Masterminds", wie sie der VKI nennt, hätten einvernommen werden müssen.

Ende September 2014 hatte der VKI Strafanzeige gegen MPC, deren österreichische, seit 2012 in Liquidation befindliche Tochter CPM, die MPC-Treuhandfirma TVP sowie gegen eine Reihe physischer Personen – darunter drei (frühere) MPC-Vorstände aus Deutschland – eingebracht.

Im Wesentlichen wurde den Beschuldigten zur Last gelegt, dass die MPC Münchmeyer Petersen Capital AG ab dem Jahr 2000 über ihre Österreich-Tochter CPM und zum Teil auch über eine österreichische Bank "mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten von Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, interessierte Anleger durch den Vertrieb von Beteiligungen an Schiffs-, Immobilien-, Renten- und Mischfonds durch falsche Informationen in den Werbeprospekten ... (und) Falschberatung über die Ausgestaltung der Fonds als geschlossene Fonds ... zu Handlungen verleitet habe, die diese im Vermögen schädigten", heißt es im Beschluss des Wiener Landesgerichts für Strafsachen, der der APA vorliegt.

Der Schaden – mehr als 90 Millionen Euro – sei auch durch die "sehr hohen und nicht nachvollziehbaren 'Weichkosten', bestehende Interessenskonflikte, ... (und) durch den Ankauf von Immobilien, Schiffen und Rentenversicherungen zu überhöhten Preisen" entstanden. Dass die Anleger bei den MPC-Fonds formal gesehen Kommanditisten einer KG wurden und die Ausschüttungen daher rückforderbar sind, wird als Risiko gewertet.

Ermittlungsverfahren im Sommer eingestellt

Insbesondere hätten die ebenfalls als Beschuldigte geführten drei Personen aus Deutschland "in ihrer Funktion als Vorstände der deutschen Muttergesellschaft und in Personalunion als Aufsichtsräte der österreichischen Tochtergesellschaften den Tatplan geschaffen und in die Realität umgesetzt", so der Vorwurf laut Gerichtsbeschluss vom 6. November weiter. Für die Manager gilt die Unschuldsvermutung, das Unternehmen weist die Vorwürfe zurück.

Die WKStA hat die drei deutschen Manager aber nicht einvernommen und im heurigen Sommer ihr Ermittlungsverfahren gegen die Österreich-Tochter CPM eingestellt.

Was die deutschen Verdächtigten betraf, wurde der Akt zur weiteren Verfolgung an die Hamburger Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Diese hat das Verfahren aber nicht angenommen und den Akt an die Wiener Schwesterbehörde retourniert. Aus Sicht der Hamburger gibt es nämlich keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verfahren. Und selbst wenn, wäre dieses nach deutschem Recht schon verjährt.

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die österreichische Firma CPM hatten die Wiener Ermittler damit begründet, dass die drei deutschen Manager "im Verdacht stünden, das Konzept, die Ausgestaltung und den Vertrieb der gegenständlichen Fonds entwickelt und durchgeführt zu haben." Die drei MPC-Manager hätten nicht nur die Anleger, sondern auch die Verantwortlichen bei CPM in die Irre geführt. Der Österreich-Ableger der Gruppe habe lediglich als Vertriebsarm fungiert.

Gericht stimmt VKI zu

Der VKI wollte sich damit nicht abfinden und brachte am 18. September einen Fortführungsantrag ein. Den Konsumentenschützern zufolge hat die Staatsanwaltschaft übersehen, dass die drei deutschen Manager bis in die Jahre 2010 bzw. 2011 und 2012 Aufsichtsratsmitglieder und somit Entscheidungsträger der CPM waren. Die Ermittler wären verpflichtet gewesen, die Deutschen zu befragen und Aufsichtsratsprotokolle zu beschaffen. Das sieht nun auch das Gericht so.

"Erheblich bedenklich" ist aus Sicht des Gerichts die Argumentation der WKStA, dass es "ausgeschlossen" sei, dass Handlungen der deutschen Manager in deren Funktion als CPM-Aufsichtsräte zu einer Strafbarkeit der CPM nach Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) führen könnten. Das gilt insbesondere, da der Tatverdacht gegen die besagten Beschuldigten – und auch gegen die deutsche Muttergesellschaft – weiterhin aufrecht ist", so das Gericht.

In Österreich können seit Anfang 2006 auch Firmen strafrechtlich verfolgt werden, in Deutschland geht das nicht. Die WKStA muss nun eine "verbreiterte Beweissituation" schaffen, wie das Gericht anordnet. "Wir hoffen, dass der Staatsanwalt in Wien nunmehr die deutschen Masterminds hinter dem irreführenden Vertrieb geschlossener Fonds in Österreich selbst vernimmt und sich selbst einen Eindruck bildet, wer da wen und wann in die Irre geführt hat", so Peter Kolba, Chefjurist des VKI, zur APA.

Schaden von bis zu 170 Millionen Euro

Der VKI vertritt rund 2.500 Anleger, die mit geschlossenen MPC-Fonds einen Schaden von bis zu 170 Millionen Euro erlitten haben. Sie haben sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen.

Sollte sich der Verdacht auf schweren gewerbsmäßigen Betrug gegen die Firmen MPC, TVP und CPM erhärten und die Unternehmen angeklagt und allenfalls verurteilt werden, hätten die Anleger gute Aussichten auf Schadenersatz, meint Kolba.

Dazu wird es nicht kommen, ist indes CPM-Chef Kurt Cowling überzeugt. Den Gerichtsbeschluss nimmt er "zur Kenntnis. Wenn das Gericht meint, es sind noch weitere Einvernahmen durchzuführen, ist das durchaus in Ordnung", so Cowling zur APA. "Wir haben überhaupt nichts zu verbergen und stehen gerne für Auskünfte zur Verfügung." Cowling ist "sehr zuversichtlich", dass sich aus den Einvernahmen der CPM-Aufsichtsräte keinerlei Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten ergeben. "Unsere Produkte und unsere Handlungen waren korrekt." Cowling betonte weiters, dass mit dem Gerichtsbeschluss zur Fortführung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen "keine inhaltliche Aussage" getroffen worden sei.

Dienstag Verhandlung zu Klage gegen steirische Hypo

Auf der zivilrechtlichen Ebene ist das Thema MPC noch nicht ausgestanden. So gibt es bereits – nicht rechtskräftige – Urteile gegen Raiffeisen und Erste Bank, die die Fonds Anfang der 2000er Jahre in großem Stil verkauft haben. Der VKI ist da ebenfalls aktiv, hat mehrere Anzeigen sowie Sammelklagen eingebracht. Kommenden Dienstag findet am Handelsgericht (HG) Wien eine weitere Verhandlung zur Sammelklage des VKI gegen die Hypo Steiermark und CPM statt. Vom Gericht angeregte Mediationsgespräche waren gescheitert. (APA, 11.11.2015)