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Keine einheitlichen Regelungen gibt es in Europa, wenn es um das Thema "Licht am Tag" geht.

Foto: APA/dpa/Federico Gambarini

Hier die Überblickskarte

Foto: ÖAMTC

Wer mit dem Auto in Europa unterwegs ist, sollte sich rechtzeitig informieren, ob im jeweiligen Land das Abblendlicht auch tagsüber eingeschaltet werden muss. Denn dies ist in Europa nicht einheitlich geregelt.

Die ÖAMTC-Touristik hat die wichtigsten Regelungen zusammengefasst.

  • Pflicht: Die Lichtpflicht am Tag gilt in folgenden Ländern ganzjährig auf allen Straßen (auch im Ortsgebiet): Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien und Tschechien. In Italien, Rumänien, Russland und Ungarn muss nur auf Schnell- und Bundesstraßen außerhalb von Ortschaften sowie auf Autobahnen mit Licht am Tag gefahren werden.

  • Empfehlung: In Deutschland, Luxemburg und Frankreich gibt es keine gesetzliche Pflicht. Es wird jedoch empfohlen, das Licht auf allen Straßen ganzjährig und tagsüber einzuschalten.

  • Sonderregelung: In Kroatien sind Autofahrer verpflichtet, das Abblendlicht vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März auch tagsüber einzuschalten. In Moldawien gilt diese Regelung von 1. November bis 31. März.

Tagfahrlicht" oder Abblendlicht?

Seit Februar 2011 müssen alle Pkw, die innerhalb der EU typengenehmigt werden, standardmäßig mit sogenanntem "Tagfahrlicht" ausgerüstet sein. "Die Verwendung dieser Tagfahrleuchten wird als Alternative zum Abblendlicht tagsüber und bei guter Sicht auch ohne konkrete gesetzliche Regelung in den meisten Ländern geduldet. In Bosnien und Herzegowina ist das Tagfahrlicht allerdings nicht erwünscht, hier muss grundsätzlich das Abblendlicht eingeschaltet werden. Sobald die Lichtverhältnisse schlechter sind, sollte man aber auch in den anderen Ländern mit Abblendlicht fahren", rät ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer. (red, 12.11.2015)