Handy-, Kreditkarten-, Versicherungsrechnungen und Ähnliches müssen weiterhin auf dem Briefweg zugestellt werden. Damit haben sich Verbraucherschützer und die Österreichische Post bei der gestrigen Novelle des Postmarktgesetzes durchgesetzt.
Ausnahme Geschäftskunden
Einen kleinen Erfolg konnten die Versender aber doch verbuchen: Bei Geschäftskunden ist künftig die alleinige Zusendung einer Online-Rechnung der Standard. Allerdings kann der Kunde auf eine Brief-Rechnung bestehen, diese muss kostenfrei angeboten werden, so die Post.
Die Pflicht auf eine Rechnung auf Papier bei Privatkunden entfällt wenn sich der Kunde dafür entscheidet, die Zahlungsaufforderung nur online bekommen zu wollen. Ein Zuckerl dafür, wie etwa einen Rabatt wenn auf das Recht auf Papier verzichtet wird, ist laut Post-Chef Georg Pölzl illegal – auch wenn es immer wieder probiert werde. (APA, 12.11.2015)