Die Meinl Bank hat einen Punkt gegen die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA gemacht. Das Bundesverwaltungsgericht hat jenen FMA-Bescheid aufgehoben, auf dessen Basis der Bankvorstand ausgetauscht wurde. Die FMA hat im vorigen Juli schwere Vorwürfe gegen die damals amtierenden Bankchefs, Peter Weinzierl und Günter Weiß, erhoben und einen Abberufungsbescheid erstellt. Die Banker seien nicht zuverlässig und vertrauenswürdig, hieß es darin.

Die Bank hat Rechtsmittel dagegen erhoben – und im September hat Weinzierl eine Atempause bekommen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat seinem Antrag auf aufschiebende Wirkung Folge gegeben, Weinzierl darf also bis zum Abschluss des Verfahrens bleiben. Die Richterin befand, dass der Bank aus der raschen Abberufung ein "unverhältnismäßiger Nachteil" erwachsen würde. Weinzierls Kollege Weiß dagegen musste im Oktober den Hut nehmen.

Neue Ermittlungsergebnisse

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in der Sache selbst entschieden – und zwar kurz vor der für kommenden Mittwoch angesetzten Verhandlung.

Die FMA hat nämlich beinahe in letzter Minute, am 11. November, weitere Ermittlungsergebnisse an das BVwG übermittelt – eine 48-seitige Stellungnahme zu Geldwäschevorwürfen. Diese Vorwürfe hatten die Bankenaufseher auch schon im ersten Bescheid erwähnt, aber noch nicht fertig ermittelt. Wegen der übrigen Vorhalte der FMA wie irreführende Informationen an die Aufsicht und organisatorische Verfehlungen hatte die Behörde im Juli Gefahr in Verzug gesehen und den Abberufungsbescheid sofort erlassen – unter dem Hinweis, dass das Verfahren wegen Geldwäsche-Verdachtsmomenten noch laufe.

Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Bescheid nun aufgehoben und an die FMA zurückverwiesen, sie muss nun einen neuen Bescheid erlassen. Aus dem Aufhebungsbeschluss der Verwaltungsrichter: "Das Argument der belangten Behörde (FMA; Anm.), dass bereits der im Bescheid vom 24.07.2015 festgestellte Sachverhalt für die Beurteilung der Zuverlässigkeit (des Vorstands; Anm.) ausreichend sei, erscheint dem erkennenden Senat nicht schlüssig." Im neuen Bescheid der Aufsicht werden dann wohl die Geldwäsche-Vorwürfe konkretisiert werden. Die Meinl Bank und die betroffenen Banker bestreiten die Vorwürfe heftig.

Ein FMA-Sprecher kündigt im Gespräch mit dem STANDARD an, die Behörde werde "den neuen Bescheid so rasch wie möglich erlassen". Die Meinl Bank gab nur bekannt, dass sie sich freut und hofft, "nun mit der FMA in einen konstruktiven Dialog zurückkehren zu können". (Renate Graber, 12.11.2015)