20 bis 22 Grad werden von Experten im Wohnzimmer empfohlen – Details, die auch in einer Benützungsvereinbarung festgelegt werden können.

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Die einen wollen auch im Winter mit T-Shirt in der Wohnung herumlaufen, die anderen mögen es kühler – auch, weil sie bei den Energiekosten sparen oder die Umwelt schonen wollen. Das sorgt für Konflikt in der Wohngemeinschaft – oft in Kombination mit anderen bereits schwelenden Konflikten, wie Wolfgang Kirnbauer vom Mieterschutzverband berichtet.

Er rät WG-Bewohnern daher immer dazu, vorab eine Benützungsvereinbarung aufzusetzen – und darin beispielsweise auch festzulegen, wie die Heizkosten aufgeteilt werden bzw. ob es einen Verantwortlichen gibt, der sich um das richtige Heizen kümmert. Die gerichtliche Durchsetzung einer solchen Vereinbarung sei zwar selten praktikabel, aber so wisse bereits im Vorfeld jeder zukünftige Bewohner Bescheid: "Denn die größten Probleme in einer WG hat man deshalb, weil die Leute mit verschiedenen Erwartungen an die Sache herangehen."

Auch ein Abrechnungsschlüssel müsse in dieser Benützungsvereinbarung – oder im Mietvertrag – festgeschrieben werden, etwa nach Anzahl der gemieteten Zimmer, der gemieteten Quadratmeter oder pro Kopf. Gesetzliche Vorgaben gibt es dafür keine.

Horrende Nachzahlung

Eine weitere Erschwernis für die Gemeinschaft: "In diesen Wohnformen gibt es die Tendenz, dass Bewohner häufig während der Abrechnungsperiode wechseln", so Kirnbauer. Einen "goldenen Schlüssel", wie die Kosten dann zu berechnen sind, kennt er nicht. Zieht also beispielsweise der eine Bewohner erst im Februar ein und kommt dann im August die Rechnung mit einer horrenden Nachzahlung daher, ist es schwierig, den früheren Bewohner dafür zur Kasse zu bitten. "Mir ist noch kein Dreh dafür eingefallen, wie man das sauber verrechnet", sagt der Mieterschützer.

Die Problematik des Heizens werde jedoch immer geringer, je länger die Bewohner bereits zusammenwohnen, sagt Kirnbauer: "Weil dann sehen die Leute die Abrechnungen ohnehin." Vielen ist nämlich gar nicht bewusst, wie sich ihr Heizverhalten auf die Kosten auswirkt: Pro Grad niedrigerer Temperatur könne man bis zu sechs Prozent Energie einsparen, heißt es dazu beispielsweise vonseiten des niederösterreichischen Energieversorgers EVN. Zudem benötige auch nicht jeder Raum die gleiche Temperatur: 20 bis 22 Grad werden im Wohnzimmer empfohlen, 16 bis 18 Grad im Schlafzimmer. Zudem wird davon abgeraten, die Heizungen an- und wieder abzustellen, da eine konstante Durchschnittstemperatur kostensparender sei.

Allgemein ist ein Mieter dazu verpflichtet, in der kalten Jahreszeit zu heizen, sagt Kirnbauer. Denn andernfalls könne es bei längerer Abwesenheit zu Rohrbrüchen kommen: "Es kommt zwar selten vor, aber es könnte schon sein, dass der Hauseigentümer an den Mieter dann Schadenersatzforderungen stellt." Auch um Schimmel zu verhindern, muss geheizt werden, so Kirnbauer.

Heizkörper zu klein

Grundsätzlich könne man als Mieter aber beim Anmieten einer Wohnung mit Heizkörpern davon ausgehen, dass diese die Wohnung ausreichend warm halten. Ansonsten würden natürlich Ansprüche gegen den Vermieter entstehen – etwa in Form einer Mietzinsminderung.

Immer wieder komme es aber vor, dass die Heizkörper zu gering dafür dimensioniert sind, die Wohnung auch tatsächlich zu heizen. Idealerweise sollten sich diese laut Kirnbauer in der Nähe der Wandstellen befinden, die am leichtesten abkühlen – also den Außenwänden. "Das ist aber nicht immer der Fall." Tritt dann Schimmel auf, ist Streit vorprogrammiert: "Dann ist man in einem riesigen Gutachterprozess", so Kirnbauer. Er hat kaum Fälle erlebt, in denen am Ende tatsächlich mehr Heizkörper angebracht wurden. "In der Regel ist das ein Krieg ohne Ende, bis der Mieter irgendwann auszieht."

In Häusern mit Zentralheizung werde zudem oft darüber geklagt, dass die Heizung zu spät eingeschaltet wird. Einen genau definierten Zeitpunkt, zu dem die Heizungen eingeschaltet werden müssen, gibt es nicht. Laut Kirnbauer haben Mieter zudem nur wenig gegen die Hausverwaltung in der Hand: Man könne lediglich "böse Briefe" schreiben und mit "irgendeiner Klage" drohen.

Auch in Wohngemeinschaften bleibt es meist bei der zahnlosen Drohung: Nur die wenigsten Streitigkeiten landen tatsächlich vor Gericht, sagt Kirnbauer. Angesichts der Streitsumme wäre das auch eher "unsinnig". (Franziska Zoidl, 15.11.2015)