Anpassungsfähigkeit ist nicht die Stärke der heimischen Wirtschaft. Seit Monaten ist bekannt, dass ab Anfang 2016 die Registrierkassenpflicht gilt. Doch je näher das Datum rückt, desto vehementer wird die Kritik von Arbeitgebervertretern. Die steirische Wirtschaftskammer hat eine Verfassungsbeschwerde auf Schiene gebracht, ihr oberösterreichisches Pendant äußert ein trotziges "klares Nein", Kammerchef Christoph Leitl (ÖVP) forderte eine Verschiebung um ein Jahr. Und Erwin Pröll (ÖVP), Landeshauptmann und Schirmherr der niederösterreichischen Wirte, sieht eine ganze Branche "unter Generalverdacht".

Bei aller berechtigten Kritik an der späten Klärung von Details durch das Finanzministerium – die Debatte erweckt Klischees über österreichische Klientelpolitik zum Leben. Ein Finanzminister der ÖVP bekämpft den Abgabenbetrug, Experten erwarten hunderte Millionen Euro an Mehreinnahmen und damit einen Beitrag zur Budgetsanierung. Und Wirtschaftsvertretern fällt wenig anderes ein, als die Maßnahmen über Monate hinweg zu torpedieren, zum Teil auch mit plumper Stimmungsmache. Unternehmer unter Generalverdacht? Nur in dem Ausmaß, in dem auch Autofahrer unter Generalverdacht stehen, weil die Polizei Radarkontrollen durchführt.

Bürokratie trifft Technik: Die Registrierkassenpflicht eignet sich hervorragend dazu, Mythen über den sektiererischen Staat zu bedienen. Gegessen wird längst nicht so heiß. Leistbare und unkomplizierte Kassensysteme gibt es wie Sand am Meer, zugeschnitten auf alle möglichen Geschäftsmodelle. Beratungsangebote erleichtern die Auswahl, ein solider Anbieter erspart den Unternehmern jegliches Kopfzerbrechen über technische Details. Auch wenn die Auswahl des richtigen Systems und auch die Umstellung durch die ebenfalls vor der Tür stehende Belegerteilungspflicht speziell für kleinere Betrieb sehr wohl einen Aufwand bedeuten: Wer das für unzumutbar hält, der kann gleich zusperren. (Simon Moser, 13.11.2015)