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Protestaktion gegen den BND in Berlin.

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Als Konsequenz aus illegalen Abhörpraktiken soll dem deutschen Bundesnachrichtendienst (BND) das Ausspähen europäischer Länder und von EU-Institutionen per Gesetz untersagt werden. Auch EU-Bürger sollen nur noch bei Verdacht auf terroristische Aktivitäten oder organisierte Kriminalität abgehört werden dürfen, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Burkhard Lischka, am Freitag.

Er hatte sich mit dem CDU-Innenexperten Clemens Binninger in Zusammenarbeit mit weiteren Fachpolitikern beider Fraktionen auf Eckpunkte für eine Reform verständigt. Ziel sei es, bis Jahresende eine Einigung auf einen Gesetzentwurf zu erzielen, zu dem dann möglichst im Jänner die erste Lesung im Bundestag stattfinden solle, sagte Lischka.

Schutz für EU-Bürger

Künftig soll demnach jedes neue Geheimdienstprojekt vom Präsidenten der Behörde persönlich angeordnet und vom Kanzleramt genehmigt werden müssen. Die Spionageziele sollten damit stärker am Auftragsprofil der deutschen Regierung ausgerichtet werden. EU-Bürger sollen laut Lischka einen ähnlichen Schutz vor Abhöraktionen, dem Mitlesen von E-Mails und der Ausspähung von Computernbekommen wie deutsche Staatsbürger. Auch Wirtschaftsspionage zum Zweck eines Wettbewerbsvorteils soll dem Auslandsgeheimdienst weltweit verboten sein.

Ziele in Österreich

Kürzlich war bekannt geworden, dass der BND zumindest bis ins Jahr 2013 hinein für und mit dem US-Geheimdienst NSA diplomatische und Regierungseinrichtungen befreundeter europäischer Staaten ausspioniert hatte. Dazu gehörten laut Medienberichten auch österreichische Behörden. Laut dem Grünen Sicherheitssprecher Peter Pilz sollen ab Februar 2005 auch Leitungen in Österreich abgehört worden sein, die die Telekom Austria bei der Deutschen Telekom angemietet hatte. Der BND soll dabei Zugriff auf ganze Leitungen gehabt haben und nicht nur auf ausgewählte Kanäle – für Pilz ein Beweis, dass es sich bei den Überwachungen nicht um spezifische politisch relevante Ziele handelte, sondern um die Überwachung der Zivilbevölkerung "ohne jegliche Filter".

Lischka sagte, das Konzept, über das zuerst der Sender RBB berichtet hatte, sei weltweit vorbildhaft. "Es stärkt die Dienste, weil sie sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können."

Stärkung der parlamentarischen Kontrolle

Vorgesehen ist auch eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste. So sollen das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr), die G-10-Kommission – die bei Beschwerden durch Nachrichtendienste erlangte und personenbezogene Daten kontrolliert – sowie das Vertrauensgremium für die Budgets der Nachrichtendienste laut Lischka stärker verzahnt werden und sich gegenseitig über ihre Arbeit informieren. Auch die Zahl der Mitarbeiter soll aufgestockt werden. Ein Ständiger Beauftragter solle die verschiedenen Referate koordinieren und an den Sitzungen aller drei Gremien teilnehmen dürfen, erläuterte Lischka. Insgesamt werde die Kontrolle der Geheimdienste durch eine bessere Schlagkraft, eine bessere Koordinierung und Arbeitsteilung gestärkt.

Kritik kam von der Opposition. Der Grünen-Innenpolitiker Hans-Christian Ströbele sagte, die Pläne überzeugten nicht. Die Regierung habe die Praktiken seit langem gekannt und billigte sie offenbar, ohne dagegen einzuschreiten. Ein Geheimdienstbeauftragter dürfe die Aufklärung durch die Abgeordneten nicht ersetzten. Bei seiner Einsetzung müsse die Opposition entscheidend mitbestimmen können, forderte Ströbele. (APA, 13.11. 2015)