Das – etwas verwirrende – Karussell rund um die Abberufung des Vorstands der Meinl Bank AG dreht sich weiter. Am Donnerstagabend hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) den im Juli erlassenen Abberufungsbescheid der FMA gegen Peter Weinzierl und Günter Weiß aufgehoben und an die FMA zurückverwiesen – mit dem Auftrag, sie möge einen neuen Bescheid erstellen.

Das ist auch prompt geschehen. Nur einen Tag nach der Aufhebung durchs Gericht hat die FMA den neuen Bescheid erlassen. Die Bankenaufseher schreiben der Wiener Bank vor, Vorstandschef Weinzierl binnen eines Monats abzuberufen und ein neues Vorstandsmitglied zu bestellen. In dieser Entscheidung sind nun auch jene Ermittlungsergebnisse enthalten, die sich auf Geldwäschevorwürfe beziehen. Bank und Banker weisen selbige, wie berichtet, zurück.

"Vendetta gegen Bankvorstand"

Die Meinl Bank hat das alles am Freitagabend per Aussendung mitgeteilt, die Juristen der Bank "arbeiten bereits an den Rechtsmitteln gegen diesen Bescheid", hieß es darin. Die Meinl Bank ortet eine "Vendetta gegen den Bankvorstand" und "aktionistisches Vorgehen" der Aufsicht. Diese bestätigt nur, dass sie einen neuen Bescheid erlassen hat.

Um all das zu verstehen, ist eine kleine Zusammenfassung dienlich. Die FMA hat den Meinl-Bank-Vorstand per Bescheid vom 24. Juli 2015 wegen organisatorischer Unzulänglichkeiten in der Bank und persönlicher Unzuverlässigkeiten abgesetzt. In diesem Bescheid erwähnt sie aber auch Geldwäscheverdachtsmomente – die aber im Juli noch nicht fertig ermittelt waren; diesen Strang wollte die FMA später noch konkretisieren und thematisieren.

Schwere Geldwäsche-Vorwürfe

Die Bank erhob Rechtsmittel, die Sache landete beim Bundesverwaltungsgericht. Weinzierl bekam eine Atempause eingeräumt: Seiner Beschwerde wurde aufschiebende Wirkung eingeräumt. Sein Vorstandskollege Weiß wurde inzwischen ersetzt.

Kommenden Mittwoch sollte vor dem BVwG verhandelt werden, kurz zuvor hat die FMA nun aber die Ergebnisse aus ihren Geldwäscheermittlungen ans Gericht übermittelt. Demnach verfüge die Bank unter anderem "über keine geeigneten und angemessenen Systeme zur Prävention von Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung". Die Bank betreibe aber "Hochrisikogeschäfte", man habe Stichproben gezogen, die sich allesamt als "rechtlich mangelhaft" erwiesen hätten. Wie berichtet hat PwC geprüft.

420-Seiten-Bescheid

Die Bundesverwaltungsrichter kamen nun zur Einsicht, dass es sich bei den Geldwäsche-Vorwürfen zwar um "bedeutsame und mannigfaltige Sachverhaltsfeststellungen" handle, für eine abschließende Beurteilung reichten die aber nicht aus. Deswegen haben sie den FMA-Bescheid aufgehoben und zurückverwiesen.

Die FMA hat ihren Abberufungsbescheid nun also mit ihren Geldwäsche-Recherchen angereichert, aus 163 Seiten wurden so 420 Seiten. Fortsetzung folgt garantiert. (Renate Graber, 13.11.2015)