Wien – In Sachen Schiffsfonds des deutschen Emissionshauses MPC ist auch die zweite Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Hypo Steiermark zulässig. Das hat am Dienstag das Wiener Handelsgericht (HG) festgestellt. Bei der kurzen mündlichen Verhandlung wurde lediglich über Formales gestritten, zu Einvernahmen kommt es erst im März.

Am 1. März 2016 soll von 13 bis 17 Uhr das erste mutmaßlich geschädigte Anleger-Ehepaar sowie deren Hypo-Berater einvernommen werden, entschied der Richter. Der VKI wirft der Hypo vor, ihre Kunden beim Verkauf von MPC-Produkten nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt zu haben.

Weil die Hypo – als einzige österreichische Bank – nicht bereit war, einen Generalvergleich abzuschließen, geht der VKI jetzt erneut in die Offensive, kündigte VKI-Rechtschef Peter Kolba nach der Verhandlung gegenüber der APA an. "Wir rufen weitere Hypo-Geschädigte auf, sich auf www.verbraucherrecht.at zu melden. Bei den anderen Banken sammeln wir nicht mehr."

Keine außergerichtliche Lösung

VKI und Hypo hatten im Vorfeld der heutigen Verhandlung versucht, zu einer außergerichtlichen Lösung zu kommen. Die Mediationsgespräche scheiterten aber im Sommer. Bankanwältin Irene Haiderer begründete dies am Dienstag damit, dass sie verhindern wolle, dass der Hypo, einer Tochter von Raiffeisen, dann in anderen Verfahren, etwa in Deutschland, von MPC der Streit verkündet werde. Raiffeisen sei es nämlich so ergangen. "Die hat einen Vergleich abgeschlossen und sitzt jetzt mit einer Streitverkündigung da."

Neben der Hypo ist auch die CPM, die Österreich-Vertriebstochter der deutschen Emittentin MPC, beklagt, die sich seit längerem in Liquidation befindet. Der VKI kritisiert nicht nur die mangelnde Information der Anleger, sondern auch den Aufbau der Produkte, wie VKI-Anwalt Sebastian Schumacher bei der Verhandlung sagte. So habe es bei den Schiffsfonds eine "enorme Weichkostenbelastung" gegeben, und die in den Prospekten prognostizierten hohen Ausschüttungen seien niemals realistisch gewesen.

Bei den Immobilienfonds von MPC wiederum "behaupten wir Zwischengeschäfte", sagte Kolba. Aus diesem Grund hat der VKI zwei – und nicht eine – Sammelklage gegen die Hypo Steiermark eingebracht. Die zweite Klage, die heute verhandelt wurde, umfasst Schiffs- und Lebensversicherungsfonds von MPC, die erste, bereits zugelassenen Klage Immobilienfonds.

Bisher vertritt der VKI insgesamt 33 Hypo-Kunden, die mit MPC-Produkten einen Schaden von 2,5 Mio. Euro erlitten haben wollen. Bei der zweiten Sammelklage ging es um Ansprüche von sechs Anlegern mit einem eingeklagten Schaden von 775.741 Euro.

Weil einige wenige der Hypo-Kunden sowohl Holland- als auch Schiffsfonds gekauft haben, wurde beim Handelsgericht darüber gestritten, ob man die Verfahren trennen soll. Mit ihrem Begehr, die Sammelklage nicht zuzulassen, kam die Hypo nicht durch. Der VKI wiederum scheiterte vorerst mit seinem Ersuchen, schon jetzt einen Gerichtsgutachter zur Beschaffenheit der MPC-Fonds zu bestellen. Der Richter will vorher Anleger und Berater vernehmen.

Eigenkapital statt Zinsen

Beim VKI haben sich insgesamt 2.500 Käufer von geschlossenen Fonds mit einem vermuteten Schaden von bis zu 170 Mio. Euro gemeldet. Das Problematische an den Produkten, die vor der Finanzkrise von österreichischen Banken in großem Stil an Kleinanleger verkauft wurden, waren neben den hohen, teils versteckten Provisionen und Gebühren auch die Ausschüttungen.

Bei den MPC-Fonds wurden die Anleger nämlich Kommanditisten einer KG. Die erfolgten Auszahlungen waren daher keine Zinsen, sondern Rückzahlungen des Eigenkapitals, sodass das ausgeschüttete Geld von der Gesellschaft zurückgefordert werden kann. Im Pleitefall kann das auch der Masseverwalter tun. Zahlreiche Österreicher sind jetzt mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert, ein paar wurden sogar von den Banken, die die Immobilien oder Schiffe der Fonds finanziert haben, verklagt. Der VKI unterstützt auch diese Anleger rechtlich.

Für den Rechtschef des Vereins ist die heutige Gerichtsentscheidung, die Sammelklage zuzulassen, "hoch zufriedenstellend", wie er zur APA sagte. "Das ist prozessökonomisch. Sonst bräuchten wir sechs Gutachten, das wäre absurd." Erneut kritisierte Kolba, dass die österreichische Regierung nach Jahren noch immer kein Vehikel geschaffen hat, Massenschadensfälle ökonomisch abzuhandeln. (APA, 17.11.2015)