Birgit Schrattbauer ist erst über Umwege zum Jusstudium gekommen.

Foto: Werkgarner (Wels)

Birgit Schrattbauer hat für ihre Dissertation ein umstrittenes Thema gewählt: das Verleihen von Arbeitskraft. Die Juristin promovierte an der Universität Salzburg über die Risiken und Chancen der Arbeitskräfteüberlassung. Für Befürworter steigt damit die Flexibilität von Arbeitgebern und -nehmern, was zum Wandel des Wirtschaftslebens gehört. Kritiker befürchten hingegen, dass mit der wachsenden Leiharbeit die Erosion stabiler Beschäftigungsverhältnisse weiter voranschreitet.

"Sozialwissenschaftliche Studien zeigen, dass von der Arbeitskräfteüberlassung betroffene Arbeitnehmer diese Beschäftigungsform mehrheitlich als prekär empfinden", berichtet Schrattbauer, die als Postdoc weiter in Salzburg arbeitet.

"Mich hat hierbei die rechtliche Dimension interessiert: Sind dafür einige schwarze Schafe in der Leiharbeitsbranche verantwortlich, oder ist es im Arbeitsrecht selbst angelegt, dass Prekaritätsrisiken nicht restlos ausgeräumt werden?", sagt die 42-Jährige.

Letzteres scheint der Fall zu sein: Auch wenn etwa das Arbeitsverfassungsgesetz die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und -nehmern regelt, kommt hier die Leiharbeit nur am Rande vor. "Der Teufel liegt im Detail, und so ergibt sich viel Spielraum für Interpretationen – die nicht immer zugunsten der Leiharbeiter ausfallen." Auch über die angedachte "Brückenfunktion" der Arbeitskräfteüberlassung fällt das Fazit der Bad Ischlerin weniger gut aus: "Einen neuen festen Arbeitsplatz finden auf diesem Weg nur zwölf Prozent. In Österreich unternimmt man da bisher wenig. Dabei werden Leiharbeiter zunehmend dauerhaft eingesetzt, und damit entsteht ein ganzes neues Segment, für das Handlungsbedarf besteht."

Der Gesetzgeber müsse klar entgegenwirken, etwa indem für Leiharbeiter nach einer längeren Beschäftigungszeit via Gesetz auch automatisch das Einkommen und die arbeitsrechtliche Situation aufgewertet würden. Es ist jedoch nicht alles schlecht, stellte Schrattbauer fest: Im Bereich der sozialen Schutzbestimmungen vor allem gegen Diskriminierung sei man den europäischen Standards voraus. Auch die Einkommenssituation stelle sich im Bereich der Zeitarbeit besser dar als etwa in Deutschland.

Zum Fach Jus ist Schrattbauer erst über einen Umweg gekommen, das Arbeitsrecht beschäftigt sie aber schon länger: Einem abgeschlossenen Studium der Pädagogik und Germanistik in Salzburg schlossen sich Tätigkeiten als Sozialpädagogin und anschließend als Arbeitsassistentin an.

Schrattbauer half Menschen mit geistiger Beeinträchtigung bei der beruflichen Rehabilitation und Integration. Die Praxis weckte das Interesse für die Theorie. Das parallel zu Beruf und Gerichtspraktikum absolvierte Studium der Rechtswissenschaften schloss sie im letzten Jahr mit ihrer Dissertation ab, die sie als Universitätsassistentin schrieb und die heuer mit dem Wissenschaftspreis des Sozialministeriums für Jungakademiker ausgezeichnet wurde.

Als dreifache Mutter war die Prämierte aber nicht nur beim Auswerten der Gesetzestexte gefordert, sondern auch zu Hause: "Besonders in der heißen Abschlussphase war es schon eine Herausforderung, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen." (Johannes Lau, 22.11.2015)