Bild nicht mehr verfügbar.

Ein Arbeiter von Opel Austria im Jahr 2003 während einer Betriebsversammlung zur damals geplanten Pensionsreform. "Hacklerregelung" wurde in diesem Jahr zum Wort des Jahres gewählt.

Foto: APA/ROBERT JAEGER

Wien – Bildungsreform war gestern. Nachdem die Regierung diese vergangene Woche präsentiert hat, wird aktuell schon wieder um ein neues Prestigeprojekt gerungen. Bis Ende Februar soll eine Evaluierung des Pensionssystems vorliegen, auf deren Grundlage eine mögliche Pensionsreform ausgearbeitet wird. Auch das ein Thema, bei dem ideologische Welten aufeinanderprallen.

Schon besagte Evaluierung gibt mitunter Anlass zur Debatte, etwa über die Frage, wie nachhaltig oder eben nicht die Finanzierung des Pensionssystems ist. Speziell die Frage nach der Höhe des Zuschusses aus Steuermitteln lässt die Wogen hochgehen. Wie berichtet erwartet die Pensionskommission in den kommenden Jahren geringere Zuschüsse aus dem Bundesbudget als ursprünglich veranschlagt. Am Dienstag präsentierte das überwiegend von der Industriellenvereinigung finanzierte Wirtschaftsforschungsinstitut EcoAustria eine Studie, in der näher auf diese Zuschüsse eingegangen wird.

Beitragsdauer entscheidet

Demnach ist der Deckungsgrad durch eigene Pensionsbeiträge mitunter gering. Dieser liege für repräsentative Beispielfälle von unselbstständig Beschäftigten, die dem Allgemeinen Sozialversichungsgesetz (ASVG) unterliegen, zwischen 26 und 66 Prozent. Der Rest wird durch Zuschüsse des Staates gedeckt. "Die Unterschiede zwischen den einzelnen Pensionsarten sind relativ groß", so Ulrich Schuh, Forschungsvorstand von EcoAustria.

Prozentuell ist der Zuschuss naturgemäß bei jenen Beitragszahlern am höchsten, die am kürzesten in die Pensionsversicherung eingezahlt haben. Das betrifft vor allem Leistungen aus vorzeitigen Pensionsantritten, insbesondere die Langzeitversichertenpension ("Hacklerregelung") und die Schwerarbeiterpension.

Hohe Zuschüsse bei Hacklern

In absoluten Zahlen sind die Zuschüsse bei der alten Hacklerpension am höchsten. Männer, die vor 1954 geboren sind, können dabei nach ihrem 61. Geburtstag und 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Pension gehen. Für Frauen gilt dasselbe, wenn sie vor 1959 geboren wurden, 40 Beitragsjahre gesammelt haben und mindestens 56 sind.

Ein 61-jähriger Mann, der diese Hacklerpension in Anspruch nimmt, bekommt mit rund 260.000 Euro knapp die Hälfte seines Pensionsaufwands zugeschossen. Den gesamten Gegenwartswert dieser exemplarischen Pensionsleistung beziffert die Studie mit 505.732 Euro. Die Hacklerpension kommt die Steuerzahler demnach am teuersten. Nicht umsonst wurden die Zugangsregeln deutlich verschärft. Während es zwischen 2009 und 2013 im Schnitt noch 25.000 "Hackler" pro Jahr gab, waren es 2014 nur mehr 17.547. Heuer werden es voraussichtlich rund 10.600 sein. Den von EcoAustria angeführten Fall des 61-Jährigen gab es 2014 rund 4700-mal.

Frauen fehlen Beitragsjahre

Bei Frauen führten vor allem der vergleichsweise frühe Pensionsantritt und die höhere Lebenserwartung zu einer niedrigen Beitragsdeckung. Weil auch die sogenannten Ersatzzeiten, vor allem Kinderbetreuungzeiten, höher sind, fallen die Zuschüsse auch dafür größer aus. Für Schuh sind dies generell die Gründe für die unterschiedlichen Zuschusshöhen je nach Beitragsgruppe. Wie groß der Einfluss von Einkommensunterschieden ist, speziell jener zwischen Frauen und Männern, konnte auf Nachfrage nicht benannt werden.

Laut der Studie hat die durchschnittliche Regelpension eines Mannes, der mit 65 in Pension geht (Pensionsanspruch: 1796 Euro monatlich), einen aktuellen Barwert von 385.710 Euro. Der Anteil der Zuschüsse durch Steuermittel beträgt 32 Prozent. Der Wert einer Regelpension einer Frau, die mit 60 in Pension geht (Pensionsanspruch: 1454 Euro monatlich), beträgt 403.807 Euro, der Zuschuss aus Steuermitteln 44 Prozent.

Nur ASVG-Versicherte berücksichtigt

In der Studie ist der staatliche Zuschussbedarf sowohl in absoluten Zahlen als auch anteilsmäßig angegeben. Wie er berechnet wird? Ausgehend von der Pensionshöhe eines Neubeziehers wird der aktuelle Gesamtwert der Pension über die erwartete Bezugsdauer, also die Restlebenserwartung, bestimmt. Dem ermittelten Vermögenswert des Pensionsanspruchs wird dann die aufgezinste Summe aller geleisteten Pensionsversicherungsbeiträge der betroffenen Person gegenübergestellt. Die Differenz aus Pensionsvermögen und Beiträgen entspricht dem Zuschussbedarf.

In der Untersuchung wurden nur ASVG-Versicherte berücksichtigt, nicht aber andere Gruppen wie Gewerbetreibende, Landwirte und Beamte, bei denen die staatlichen Zuschüsse im Allgemeinen höher liegen. Erik Türk, Pensionsexperte der Arbeiterkammer Wien, sagte dem STANDARD, bei Berechnungen wie diesen komme es darüber hinaus auch stark auf die zugrunde gelegten Annahmen an. Großen Einfluss auf die Ergebnisse hätten etwa die gewählten Zinssätze. Auch könne man aus den Ergebnissen keine Rückschlüsse auf die finanzielle Lage des Pensionssystems ziehen. (Simon Moser, 24.11.2015)